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Am 6. Dezember 2022 ist das neue Landesmediengesetz (LMedienG) des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten, welches Einzelheiten für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), die Ausweisung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten, Telemedien sowie die Arbeit der LFK und ihrer Gremien regelt. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Änderungen der Novellierung für Sie zusammengestellt.