Streamen bedeutet, dass die Hörerin oder der Hörer das gewünschte Angebot im Internet (per App oder URL) anwählt und man das Angebot direkt im Kopfhörer oder Lautsprecher hören kann. Eine dauerhafte Speicherung im Gerät der Nutzerin oder des Nutzers findet nicht statt. Werden Musiktitel auf das Endgerät übertragen, dort gespeichert und dann erst abgespielt, so spricht man von Download.
Streaming
Wer unterwegs ist und über die Hörfunkprogramme über DAB+ und UKW hinaus noch weitere Audio-Angebote wünscht, kann auf Streaming ausweichen. Weil die Kosten für die Übertragung beim Mobilfunk ständig sinken, werden Streaming-Angebote immer attraktiver.
Alle Hörfunk-Veranstalter bieten Streams an. Diese laufen im Internet und kommen über Mobilfunk und zukünftig über 5G zu den Hörerinnen und Hörern. Internetradios können somit mit allen Geräten gehört werden, die einen Zugang zum Internet aufweisen - zunehmend hier insbesondere auch mit Smartspeakern.
Bislang finden reine Internetradios in Deutschland keine nennenswerte Zahl an Zuhörerinnen und Zuhörern. Die Hauptnutzung findet bei Sendern statt, deren Marke durch UKW und DAB bereits Bekanntheit aufweist.
Wer in Baden-Württemberg ein Streaming-Angebot verbreitet, muss einige rechtliche Dinge beachten. Diese sind hier zusammengestellt.
Team Aufsicht
Landesanstalt für Kommunikation
E-Mail: rundfunkaufsicht@lfk.de