Bundesweite Zusammenarbeit
In allen bundesweiten Angelegenheiten arbeitet die LFK eng mit den anderen 13 Medienanstalten in Deutschland in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zusammen.
Um innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) eine effektive Aufsicht durchzuführen und gemeinsame medienpolitische Themen zu fördern, organisieren die 14 Landesmedienanstalten ihre Tätigkeiten in verschiedenen Kommissionen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die ZAK ist das zentrale Organ der Medienanstalten. Dort wird etwa über Zulassungsanträge oder Werbeverstöße entschieden. Aber auch die Regulierung von Plattformen wie Vodafones Kabelnetze oder Youtube werden dort beraten. Die Entscheidungen der ZAK werden in Fachausschüssen vorbereitet und von der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt umgesetzt.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Telemedien. In Deutschland besteht ein vergleichsweise hohes Schutzniveau, dessen Regelungen sich vor allem im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) finden. Die KJM prüft, ob Verstöße gegen diese Vorschriften vorliegen – aber immer erst nach Ausstrahlung oder Verbreitung eines Angebots, damit es zu keiner Inhalte-Zensur kommen kann. Eine weitere wichtige Aufgabe der KJM ist die Fortentwicklung technischer Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes und die Anerkennung neuer Jugendschutzprogramme wie etwa von Nintendo oder Netflix.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Die KEK ist zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt bei bundesweiten Fernsehprogrammen. Sie kontrolliert, wer hinter diesen Programmen steht und prüft, ob ein Unternehmen durch seine Beteiligungen vorherrschende Meinungsmacht erlangen könnte. Hierfür ermittelt sie die den Unternehmen jeweils zurechenbaren Zuschaueranteile.
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
In der GVK sind die Vorsitzenden der meist plural besetzten Gremien der Landesmedienanstalten vertreten. Ihr obliegt ein wichtiger Beitrag zur Vielfaltssicherung, indem sie entscheidet, welche Programme etwa in einem Kabelnetz verbreitet werden - und gegebenenfalls zwischen mehreren Bewerbern auswählt. Außerdem berät sie über wichtige Themen unserer Mediengesellschaft. Hierzu gehören Fragen der Programmentwicklung oder medienethische Standpunkte zur Qualität privater Rundfunkinhalte.
Mehr Informationen über die Zusammenarbeit der Medienanstalten finden Sie auf der Seite unserer gemeinsamen Geschäftsstelle.