Journalistische Grundsätze
Jeder kann heutzutage Inhalte über soziale Medien an ein potentielles Millionenpublikum richten. Soziale Medien und ihre Nutzerinnen und Nutzer können somit eine erhebliche Meinungsmacht entfalten. Brauchen Sie daher auch eine größere Kontrolle?
Anders als bei sozialen Medien, wo sich jeder äußern kann, werden die Inhalte, die im Radio oder Fernsehen zu sehen sind, von Journalistinnen und Journalisten hergestellt. Tagtäglich entscheiden sie dabei, wie und über welche Inhalte sie berichten – und damit auch, welchen Themen wir Beachtung schenken und wie wir über diese Themen denken.
Um der Verantwortung, die mit dieser Meinungsmacht einhergeht, besser gerecht werden zu können, unterliegen Radio und Fernsehen bereits seit langem klaren gesetzlichen Vorgaben, etwa durch die Medienstaatsverträge und Landesmediengesetze. Für Zeitungen und Zeitschriften ist dies ähnlich. Zu den dort geregelten journalistischen Grundsätzen gehören etwa die Trennung von Redaktion und Werbung, die sorgfältige Recherche oder die Kenntlichmachung von Behauptungen, die sich nicht haben belegen lassen.
Online boomt
Doch auch andere Medien haben mittlerweile einen ähnlichen Einfluss darauf, was wir über bestimmte Dinge denken. Dies belegen die von den Landesmedienanstalten herausgegebene Mediengewichtungsstudie sowie der Medienvielfaltsmonitor. Dort werden seit Jahren die Anteile der Medienangebote am Meinungsmarkt der Medien in Deutschland erhoben.
Demnach war das Internet im Jahr 2023 subjektiv bereits mit Abstand das wichtigste Informationsmedium, gefolgt vom Fernsehen. Tageszeitung, Radio und Zeitschriften folgen mit großem Abstand.
Meinungsbildungsgewicht der Medien
In den letzten Jahren ist das Meinungsbildungsgewicht der Online-Medien quasi stetig gestiegen. Fernsehen, Tageszeitungen und Radio stagnieren oder verlieren an subjektiver Relevanz als Informationsmedium.
Meinungsbildungsgewicht der Medien im Trend
Betrachtet man das Meinungsbildungsgewicht aufgeschlüsselt nach Altersgruppen wird klar: Fernsehen und Tageszeitungen können heute (noch) vor allem bei der älteren Generation der über 50-Jährigen punkten. Für die junge Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist das Internet bereits die klare Nummer 1 als Informationsmedium.
Meinungsbildungsgewicht der Medien nach Altersgruppen
Journalistische Sorgfaltpflichten - auch im Internet
Mit dem neuen Medienstaatsvertrag wurden die Vorgaben der journalistischen Sorgfaltspflichten, die bereits für die „Online-Presse“ gelten, auch auf bestimmte andere Telemedien mit publizistischer Relevanz erstreckt. Damit wir einen sichereren Rahmen haben für eine offene Debattenkultur.
Genauso wichtig ist es aber, dass wir alle unterscheiden können, ob wir es mit Fakten zu tun haben oder nicht – und wer hinter diesen Angeboten steht. Daher müssen alle journalistisch-redaktionellen Telemedien ausdrücklich benennen, wer für das Angebot inhaltlich verantwortlich ist, und Telemedien in sozialen Netzwerken sind verpflichtet, darüber zu informieren, wenn sie sogenannte „Social Bots“ einsetzen. Diese sind technisch oft so ausgereift, dass sie sich kaum mehr von „echten“ Chat-Kontakten unterscheiden lassen. Daher können sie leicht unsere Meinung beeinflussen – denn je öfter wir bestimmte Meinungen, etwa über ein Produkt oder über einzelne Personen, etwa im Vorfeld von Wahlen, hören, desto glaubhafter wirken sie auf uns. Ergänzt werden die Pflichten für Telemedien mit journalistisch-redaktionellem Inhalt daher auch von einem Gegendarstellungsrecht für Personen oder Stellen, die durch eine in dem Angebot aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen sind.
Team Aufsicht
Landesanstalt für Kommunikation
E-Mail: telemedienaufsicht@lfk.de