TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 21. Oktober 2024
Das Protokoll der Vorstandsitzung am 21. Oktober 2024 wird genehmigt.
TOP 2: Bericht des Vorsitzenden
Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 3: Betrauung von regionalen Fernsehveranstaltern nach § 47a Abs. 2 LMedienG
Worum es geht:
Das LMedienG sieht die Förderung eines regelmäßigen tagesaktuellen Magazins durch Landesmittel vor. Voraussetzung dafür ist die Betrauung der TV-Veranstalter mit dieser Aufgabe. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet und muss nun erneut für die nächsten zwei Jahre erfolgen.
Ergebnis:
Die folgenden Veranstalter werden befristet bis zum 31. Dezember 2026 und vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihr jeweiliges, mit Kapazitätszuweisung versehenes Regionalgebiet mit der öffentlichen Aufgabe gemäß § 47a Abs. 2 LMedienG betraut:
a) Baden TV GmbH
b) Regio TV Bodenseefernsehen GmbH & Co. KG
c) Regio TV Schwaben GmbH & Co. KG
d) Regio TV Stuttgart GmbH & Co. KG- Die Baden TV Süd GmbH wird befristet bis zum 31. Oktober 2026 und vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für ihr mit Kapazitätszuweisung versehenes Regionalgebiet mit der öffentlichen Aufgabe gemäß § 47a Abs. 2 LMedienG betraut.
TOP 4: Vorstellung des Online-Audio-Monitors
Worum es geht:
Die Ergebnisse des aktuellen Online-Audio-Monitors über die Nutzung von Webradio, Musik-Streaming und Podcasts sowie über aktuelle Entwicklungen rund um Smart Speaker/TV und KI werden vorgestellt.
Es erfolgt keine Beschlussfassung.
TOP 5: Haushalt und (allgemeine) Förderrichtlinien 2025
Worum es geht:
Der Haushaltsausschuss des Medienrats hat in seiner Sitzung am 13. November 2024 eine Veränderung an dem vom Vorstand in seiner Sitzung am 21. Oktober 2024 aufgestellten Haushaltsplan für das Jahr 2025 vorgeschlagen. Diese schlägt auf die (allgemeinen) Förderrichtlinien durch. Die Veränderungen werden dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ergebnis:
- Der Vorstand stimmt dem Änderungsvorschlag zum Haushaltsplan 2025 zu.
- Der Vorstand stimmt den Änderungsvorschlägen bei den Förderrichtlinien 2025 zu.
TOP 6: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.