TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Vorstandssitzung am 27. Januar 2025
Das Protokoll der Sitzung vom 27. Januar 2025 wird genehmigt.
TOP 2: Bericht des Vorsitzenden
Worum es geht:
Der Vorsitzende berichtet über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten und in der LFK, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.
TOP 3: Ausschreibung Projekt Handysektor
Worum es geht:
Die aktuelle Beauftragungsphase des Projektes Handysektor endet am 30. Juni 2025. Die LFK möchte das Projekt nun zum 1. Juli 2025 für eine Laufzeit von weiteren zwei Jahren fortführen, weshalb die technische und redaktionelle Durchführung des Projektes erneut ausgeschrieben werden muss.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt, das medienpädagogische Angebot Handysektor ab dem
1. Juli 2025 weiterzuführen und beauftragt die Verwaltung mit der Ausschreibung der technischen und redaktionellen Durchführung des Angebotes Handysektor für zwei Jahre.
TOP 4: Audiojournalismus
Worum es geht:
Nach der ersten erfolgreichen Pilotphase des Projektes Audiojournalismus in den Landkreisen Göppingen, Rems-Murr-Kreis und Ostalbkreis, soll in der nächsten Phase eine Ausweitung des Angebots auf weitere Landkreise und perspektivisch ein landesweites Angebot erarbeitet werden. Zu entscheiden ist eine Zuwendung der LFK für dieses Vorhaben.
Ergebnis:
Der Vorstand beschließt, die zweite Pilotphase des Projektes Audiojournalismus mit einer Zuwendung für weitere zwei Jahre zu unterstützen.
TOP 5: Zulassungen und Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG
Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zulassungen und Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Über die Zuweisungsverlängerungen wird anschließend noch durch den Medienrat entschieden.
Ergebnis:
1. Folgende Veranstalter werden auf ihren Antrag zur Verbreitung ihrer Hörfunkprogramme unbefristet zugelassen sowie die jeweils im Bescheidentwurf aufgeführten Übertragungskapazitäten zugewiesen:
- ANTENNE RADIO GMBH & CO. KG – „antenne 1“
- bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG - „bigFM der neue beat“
- RNB Radio Neckarburg GmbH – „antenne 1 Neckarburg Rock & Pop“
- Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH – „ENERGY (Region Stuttgart)“
- Radio Alpha 10 GmbH & Co. KG – „Neckaralb Live“
- RADIO 7 Hörfunk GmbH + Co. KG – „RADIO 7“
- Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG – „ROCK FM“
- Metropol FM GmbH & Co. KG – „METROPOL FM“
2. Bei den Veranstaltern (Ziffer 1 lit. a) bis h)) wird für die Zulassung jeweils eine Gebühr von 1.000 Euro festgesetzt, für die Zuweisung von UKW-Frequenzen bei Zuweisungsinhabern nach § 18 Abs. 1 Nr. 5 LMedienG eine Gebühr von 500 Euro, bei Lokalveranstaltern jeweils eine Gebühr von 1.000 Euro, bei Regionalveranstaltern eine Gebühr von 1.750 Euro und bei dem landesweiten Jugendradio 2.000 Euro sowie für die Zuweisung von DAB+ Frequenzen jeweils eine Gebühr von 2.500 Euro festgesetzt.
TOP 6: Ausschreibung Fernseh-Regionalgebiet Rhein-Neckar-Odenwald
Worum es geht:
Die aktuelle Zuweisungsperiode für das Verbreitungsgebiet Region Rhein-Neckar-Odenwald mit den Stadt- und Landkreisen Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis für einen privaten Fernsehveranstalter zur Verbreitung eines regionalen Fernsehvollprogramms läuft zum 1. April 2026 aus, somit muss dieses Verbreitungsgebiet ausgeschrieben werden.
Ergebnis:
- Der Vorstand beschließt die Ausschreibung des Fernseh-Regionalgebiets Rhein-Neckar-Odenwald.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Text zur Ausschreibung des Fernseh-Regionalgebiets Rhein-Neckar-Odenwald auf Basis des beigefügten Entwurfs mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz abzustimmen, ggf. erforderliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen und im Anschluss im Staatsanzeiger und auf der Webseite zu veröffentlichen.
TOP 7: Ausschreibung Regionalfensterprogramm im Programm RTL Region Rhein-Neckar
Worum es geht:
Die aktuelle Zuweisungsperiode für einen privaten Fernsehveranstalter zur Verbreitung eines Regionalfensterprogramms im Rahmen des Programms RTL in der Region Rhein-Neckar-Odenwald mit den Stadt- und Landkreisen Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis läuft zum 1. April 2026 aus, somit muss das Regionalfenster ausgeschrieben werden.
Ergebnis:
- Der Vorstand beschließt die Ausschreibung des Regionalfensterprogramms im Programm RTL Region Rhein-Neckar.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Text zur Ausschreibung Regionalfensterprogramms im Programm RTL Region Rhein-Neckar auf Basis des beigefügten Entwurfs mit der Medienanstalt Rheinland-Pfalz abzustimmen, ggf. erforderliche redaktionelle bzw. konkretisierende Änderungen des Ausschreibungstextes vorzunehmen und im Anschluss im Staatsanzeiger und auf der Webseite zu veröffentlichen.
TOP 8: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere Punkte und Termine informiert, zu denen keine Beschlussfassung erfolgt.