TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 7. Oktober 2024
Das Protokoll der Sitzung vom 7. Oktober 2024 wird genehmigt.
TOP 2: Vorstellung des Projekts Medien-Förderung.de von Frau Timm, Geschäftsführerin Medien.Bayern GmbH
Worum es geht:
Förderangebote im Medienbereich für Baden-Württemberg sollen besser publik gemacht bzw. kommuniziert werden. Dazu soll das Gemeinschaftsprojekt Medien-Förderung.de von LFK, BLM, mabb und LfM NRW beitragen. Frau Timm, Geschäftsführerin von Medien.Bayern GmbH, stellt diesen digitalen Förderratgeber vor. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
TOP 3: Erneuerung der Betrauung nach § 47a LMedienG
Worum es geht:
Seit 2020 sieht das Landesmediengesetz die Förderung eines 20-minütigen Magazins von Montag bis Freitag durch Landesmittel vor. Mit der Herstellung eines solchen Magazins sind die sog. „Must-Carry“-Sender zu betrauen. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Um die Förderung fortsetzen zu können, muss die Betrauung erneut erfolgen.
Beschlüsse:
- Der Betrauungsentscheidung des Vorstands vom 25. November 2024 wird zugestimmt.
- Der Medienrat nimmt im Übrigen den Sachstand zu den Betrauungen bei den regionalen Fernsehveranstaltern zur Kenntnis.
TOP 4: Förderrichtlinien 2025, NKL-Förderrichtlinien 2025, Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG für das Förderjahr 2025
Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL-Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2024 gültig und sollen für das Jahr 2025 angepasst bzw. fortgeschrieben werden.
Der Vorstand hat in seinen Sitzungen vom 21. Oktober 2024 und 25. November 2024 den Änderungen und der Fortschreibung der Förderrichtlinien, der NKL-Förderrichtlinien und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG zugestimmt.
Beschluss:
Der Medienrat nimmt die Förderrichtlinien 2025, die NKL-Förderrichtlinien 2025 und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG, gültig ab 1. Januar 2025, zur Kenntnis.
TOP 5: Haushaltsplan 2025
Worum es geht:
Der Vorstand hat den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 am 21. Oktober 2024 beraten. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. November 2024 den Entwurf des Haushaltsplans 2025 vorberaten und empfiehlt dem Medienrat die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2025 sowie die Kenntnisnahme der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2028.
Beschlüsse:
- Der Medienrat beschließt den Haushaltsplan 2025 gem. § 42 Abs. 6 LMedienG.
- Der Medienrat nimmt die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 zur Kenntnis.
TOP 6: Aussprache zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Worum es geht:
Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat den Entwurf eines novellierten SWR-Staatsvertrags Ende Oktober zur Anhörung gestellt und auch die LFK zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Im Rahmen der Aussprache soll die Novelle bewertet und die möglichen Auswirkungen auf die private Rundfunklandschaft diskutiert werden. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
TOP 7: Berichte
Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
TOP 8: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.