Medienrat

Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen und Mitgliedern der Landtagsfraktionen zusammen. Aufgrund seiner pluralen Besetzung ist er insbesondere für die Aufgabe der Gewährleistung der Meinungsfreiheit zuständig.

Bild eines Tagungsraums mit Personen im Hintergrund

Eine der wichtigsten Aufgaben ist in diesem Zusammenhang die Zuweisung von Übertragungskapazitäten, auf die sich häufig mehrere Sender mit unterschiedlichen Programmkonzepten bewerben.

Wichtige Themen sind zudem der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Förderung von Medienkompetenz und die Herausforderungen einer zunehmend digitalen Gesellschaft. Außerdem verabschiedet der Medienrat den vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplan.

Die Amtszeit der Mitglieder des Medienrats beträgt fünf Jahre. Seine achte Amtsperiode begann mit der konstituierenden Sitzung am 4. April 2022. Hier wurde Dr. Wolfgang Epp vom Medienrat im Amt des Vorsitzenden bestätigt.

Im Dialog

Regelmäßig lädt der LFK-Medienrat wichtige Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Medien in seine Sitzungen ein. Ziel ist der intensive Austausch zu medienpolitischen Fragestellungen, der Regulierungs- und Medienkompetenzarbeit der LFK sowie die Erörterung von Möglichkeiten der Fortentwicklung des Medienstandorts Baden-Württemberg.

Vergangene Sitzungen (öffentlich)

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 9. Dezember 2024

Beschluss:
Das Protokoll der Sitzung vom 9. Dezember 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Strategische Rolle der Landesmedienanstalten in der Medienbildung: Gespräch mit dem Beauftragten der Medienanstalten für Medienkompetenz und Direktor der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) Jochen Fasco

Worum es geht:
Die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger wird angesichts von Phänomenen wie Desinformation, Propaganda oder KI generierter Inhalte immer wichtiger, um eine freie, unabhängige und objektive Meinungsbildung sicherzustellen. Die strategische Rolle der Medienanstalten bei der Medienbildung soll mit dem Medienkompetenzbeauftragten der Medienanstalten diskutiert werden.

Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 3: Bericht von der Bildungsmesse „didacta“

Worum es geht:
Die LFK war auf der größten Bildungsmesse Europas, der didacta, erstmals mit einem eigenen Stand präsent, auf dem neben den Medienkompetenzangeboten der LFK auch Gemeinschaftsangebote der Medienanstalten präsentiert wurden. Mit dem Bericht sollen die unterschiedlichen Aktivitäten der LFK auf der didacta vorgestellt und ein Resümee gezogen werden.

Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 4: Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG

Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zuweisungen wird nach der Entscheidung durch den Vorstand nun vom Medienrat über die eingegangenen Anträge entschieden.

Beschluss:

Der Medienrat stimmt der Entscheidung des Vorstands über die Zuweisungsverlängerung der bisherigen Übertragungskapazitäten an folgende Antragsteller zu:

1. ANTENNE RADIO GMBH & CO. KG – „antenne 1“

2. bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG  - „bigFM der neue beat“

3. RNB Radio Neckarburg GmbH – „antenne 1 Neckarburg Rock & Pop“

4. Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH – „ENERGY (Region Stuttgart)“

5. Radio Alpha 10 GmbH & Co. KG – „Neckaralb Live“

6. RADIO 7 Hörfunk GmbH + Co. KG – „RADIO 7“

7. Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG – „ROCK FM“

8. Metropol FM GmbH & Co. KG – „METROPOL FM“

9. Radio Seefunk GmbH & Co. KG– „Das neue Radio Seefunk”

10. bermuda.funk – Freies Radio Rhein-Neckar e.V. – “bermuda.funk”

11. Förderkreis Radio Freudenstadt e.V. – “Freies Radio Freudenstadt”

12. Förderverein für das Freie Radio Stuttgart e.V. – “Freies Radio für Stuttgart”

13. Querfunk Radiobetriebsgesellschaft mbH –“ Querfunk”

14. Radio Dreyeckland Betriebsgesellschaft mbH –“ Radio Dreyeckland”

15. Radio free FM gGmbH – “Radio free FM”

16. Förderverein für ein Freies Radio Tübingen/Reutlingen e. V. – „Freies Radio Wüste Welle“

17. RADIO helle welle e.V. –„ RADIO helle welle“

TOP 5: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. 

Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 7: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z.B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

Umlaufverfahren vom 20. Dezember 2024: Betrauung § 47a LMedienG RNF Pro GmbH

Worum es geht:
Das LMedienG sieht die Förderung eines regelmäßigen tagesaktuellen Magazins durch Landesmittel vor. Voraussetzung dafür ist die Betrauung der „Must-Carry“-Veranstalter mit dieser Aufgabe. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet und muss nun erneut erfolgen.

Ergebnis:
Der Betrauungsentscheidung des Vorstands vom 18. Dezember 2024 wird zugestimmt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 7. Oktober 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 7. Oktober 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Vorstellung des Projekts Medien-Förderung.de von Frau Timm, Geschäftsführerin Medien.Bayern GmbH

Worum es geht:
Förderangebote im Medienbereich für Baden-Württemberg sollen besser publik gemacht bzw. kommuniziert werden. Dazu soll das Gemeinschaftsprojekt Medien-Förderung.de von LFK, BLM, mabb und LfM NRW beitragen. Frau Timm, Geschäftsführerin von Medien.Bayern GmbH, stellt diesen digitalen Förderratgeber vor. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 3: Erneuerung der Betrauung nach § 47a LMedienG

Worum es geht:
Seit 2020 sieht das Landesmediengesetz die Förderung eines 20-minütigen Magazins von Montag bis Freitag durch Landesmittel vor. Mit der Herstellung eines solchen Magazins sind die sog. „Must-Carry“-Sender zu betrauen. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Um die Förderung fortsetzen zu können, muss die Betrauung erneut erfolgen.

Beschlüsse:

  1. Der Betrauungsentscheidung des Vorstands vom 25. November 2024 wird zugestimmt.
  2. Der Medienrat nimmt im Übrigen den Sachstand zu den Betrauungen bei den regionalen Fernsehveranstaltern zur Kenntnis.

TOP 4: Förderrichtlinien 2025, NKL-Förderrichtlinien 2025, Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG für das Förderjahr 2025

Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL-Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2024 gültig und sollen für das Jahr 2025 angepasst bzw. fortgeschrieben werden.

Der Vorstand hat in seinen Sitzungen vom 21. Oktober 2024 und 25. November 2024 den Änderungen und der Fortschreibung der Förderrichtlinien, der NKL-Förderrichtlinien und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG zugestimmt.

Beschluss:

Der Medienrat nimmt die Förderrichtlinien 2025, die NKL-Förderrichtlinien 2025 und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG, gültig ab 1. Januar 2025, zur Kenntnis.

TOP 5: Haushaltsplan 2025

Worum es geht:
Der Vorstand hat den Entwurf des Haushaltsplanes 2025 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 am 21. Oktober 2024 beraten. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. November 2024 den Entwurf des Haushaltsplans 2025 vorberaten und empfiehlt dem Medienrat die Beschlussfassung des Haushaltsplans 2025 sowie die Kenntnisnahme der mittelfristigen Finanzplanung 2024 bis 2028.

Beschlüsse:

  1. Der Medienrat beschließt den Haushaltsplan 2025 gem. § 42 Abs. 6 LMedienG.
  2. Der Medienrat nimmt die mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 zur Kenntnis.

TOP 6: Aussprache zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk

Worum es geht:
Das Staatsministerium Baden-Württemberg hat den Entwurf eines novellierten SWR-Staatsvertrags Ende Oktober zur Anhörung gestellt und auch die LFK zur Abgabe einer Stellungnahme eingeladen. Im Rahmen der Aussprache soll die Novelle bewertet und die möglichen Auswirkungen auf die private Rundfunklandschaft diskutiert werden. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 7: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 8: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 13. Mai 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 13. Mai 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Medienpolitischer Austausch mit Herrn Ellwanger, Leiter Referat 54/Medienpolitik, Medienrecht, Rundfunkwesen im Staatsministerium

Worum es geht:
Herr Ellwanger, Leiter Referat 54/Medienpolitik, Medienrecht, Rundfunkwesen im Staatsministerium, stellt sich vor und berichtet über aktuelle medienpolitische Themen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 3: Ermittlung und Verfolgung von Jugendschutzverstößen nach Inkrafttreten der EU-Verordnung „Digital Services Act“

Worum es geht:
Nach Inkrafttreten der EU-Verordnung „Digital Services Act“ (DSA) sollen die aktuellen Verfahren zur Ermittlung von Jugendschutzverstößen mit dem KI-Tool KIVI bis hin zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie der Einleitung und Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der verschiedenen Rechtsgrundlagen wie dem Strafgesetzbuch, dem Medienstaatsvertrag sowie dem DSA vorgestellt werden. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 4: Aktuelle Schwerpunktprojekte in der Medienkompetenzvermittlung

Worum es geht:
Darstellung aktueller Schwerpunkte bei der Vermittlung von Medienkompetenz wie etwa des Serious Games „THE FEED“ zur Vermittlung der Funktionsweise von Algorithmen und KI im Kontext von Social Media. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 5: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 18. März 2024

Das Protokoll der Sitzung vom 18. März 2024 wird genehmigt.

TOP 2: Haushaltsangelegenheiten

  • Jahresrechnung und Bericht des Abschlussprüfers

    Worum es geht:
    Der Medienrat entscheidet über die vom Vorstand aufgestellte Jahresrechnung 2023 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste. Der Medienrat entscheidet ebenfalls über die Entlastung des Vorstands und nimmt den Bericht des Wirtschaftsprüfers sowie die Kurzfassung des Geschäftsberichts vor Veröffentlichung im Staatsanzeiger zur Kenntnis.

    Beschlüsse:
    1. Der Medienrat beschließt die Jahresrechnung 2023 gemäß § 42 Abs. 6 Landesmediengesetz einschließlich der in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragenden Haushaltsreste.
    2. Der Medienrat nimmt den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zur Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
    3. Der Medienrat entlastet den Vorstand.
    4. Der Medienrat nimmt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2023 zur Kenntnis.
  • Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2024

    Worum es geht:
    Gemäß § 46 Abs.2 Satz 7 LMedienG i.V. mit § 109 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer). Der Medienrat wählt den Prüfer und bestimmt den Umfang der Prüfung (§ 42 Abs. 6 Satz 4 LMedienG).

    Beschluss:
    Der Medienrat wählt gem. § 42 Abs. 6 Satz 4 LMedienG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz für die Prüfung der Jahresrechnung 2024.

TOP 3: Finanzierungsgrundlagen der LFK – aktuelle Entwicklungen

Worum es geht:
Im ersten Quartal des Jahres wurden die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sowie der Bericht des Zukunftsrats zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Beides hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Finanzierungsgrundlagen der LFK. Es soll der aktuelle Sachstand dargestellt sowie eine Position des Medienrats entwickelt werden.

Beschlüsse:
1. Der Medienrat bekräftigt seine Forderung, dass angesichts der Aufgabenausweitung der Landesmedienanstalten und der zunehmenden Relevanz der Aktivitäten der LFK im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Vermittlung von Medienkompetenz mit Blick auf die stagnierenden Erträge aus dem Rundfunkbeitrag die Höhe des aktuellen Vorwegabzugs zugunsten der LFK zu überprüfen ist.

2. Der Medienrat bittet den Vorsitzenden des Medienrats gemeinsam mit Vorstandsvorsitzenden entsprechende Gespräche mit der Landespolitik und dem SWR aufzunehmen.

TOP 4: Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG

Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden.

Beschluss:
Der Medienrat stimmt der Entscheidung des Vorstands zu, den folgenden Antragstellern die im jeweiligen Bescheidentwurf aufgeführten Übertragungskapazitäten zuzuweisen:

1. Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG - „baden.fm“

2. Radio L12 GmbH & Co. KG – „DIE NEUE 107.7“

3. Radio Karlsruhe GmbH & Co.KG – „die neue welle“

4. M.O.R.E Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG - „Donau 3 FM“

5. Private Rundfunkgesellschaft Ortenau GmbH & Co. KG - „HITRADIO OHR“

6. RADIO 7 Hörfunk GmbH + Co. KG - „Radio 7“

7. Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG - „Radio Regenbogen“

8. Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG – „Radio Ton Heilbronn/Franken“

9. Lokalradio Ostwürttemberg GmbH & Co. KG – „Radio Ton Ostwürttemberg“

10. Freies Radio Göppingen e.V. – „radio fips“

TOP 5: Vorstellung des GVK-Gutachtens zu KI und der Vermittlung von Medienkompetenz

Worum es geht:
Die zunehmende Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere generativer KI, hat einen bahnbrechenden Einfluss auf den Medienbereich und verändert die Art und Weise, wie Nachrichten konsumiert und produziert werden. Das Ergebnis des Gutachtens der Gremienvorsitzendenkonferenz zum Thema „Demokratiekompetenz stärken: Herausforderung Künstliche Intelligenz und die Vermittlung von Medienkompetenz“ wird dem Medienrat vorgestellt. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

Dr. Shina-Nancy Erlewein, Referentin der Gremienvorsitzendenkonferenz bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin, stellt die Ergebnisse des GVK-Gutachtens vor.

TOP 6: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 7: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 11. Dezember 2023

Beschluss:
Das Protokoll der Sitzung vom 11. Dezember 2023 wird genehmigt. 

TOP 2: Entscheidung über die Belegung der freiwerdenden DAB+-Übertragungskapazität

Worum es geht:
Die LFK schrieb am 12. Januar 2024 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B aus. Darauf gab es sieben Bewerbungen. Zwischen diesen muss nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden.

Beschluss:
Der Entscheidung des Vorstands, der Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH ab dem 1. April 2024 Übertragungskapazitäten auf dem landesweiten DAB+-Multiplex für die Verbreitung ihres Programms „Energy“ zuzuweisen, wird zugestimmt.

TOP 3: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische
Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis
der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK
berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 4: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 6. November 2023

Das Protokoll der Sitzung vom 6.11.2023 wird genehmigt.

TOP 2: Austausch zur Situation des privaten Hörfunks mit Vertreterinnen und Vertretern des VAUNET und des VPRA

Worum es geht:
Im Gespräch mit Verbandsvertretern wurden die allgemeine und die wirtschaftliche Situation sowie aktuelle Herausforderungen und Handlungsbedarfe aus Sicht des privaten Hörfunks erörtert. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 3: Haushalt 2024

Worum es geht:
Der Medienrat berät und beschließt anschließend den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027.

Beschluss:
Der Medienrat beschließt den Haushaltsplan 2024 gem. § 42 Abs. 6 LMedienG.

Der Medienrat nimmt die mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027 zur Kenntnis.

TOP 4: Förderrichtlinien 2024, NKL Förderrichtlinien 2024, Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG 2024

Worum es geht:
Die (allgemeinen) Förderrichtlinien, die NKL Förderrichtlinien und die Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a LMedienG sind bis zum 31. Dezember 2023 gültig und sollen für das Jahr 2024 angepasst bzw. fortgeschrieben werden.

Beschluss:
Der Medienrat nimmt die Förderrichtlinien 2024, NKL Förderrichtlinien 2024 und der Richtlinie über die Förderung von regionalen Fernsehangeboten nach § 47a Landesmediengesetz Baden-Württemberg gültig ab 1. Januar 2024 zur Kenntnis.

TOP 5: Verlängerung der Betrauung nach § 47a LMedienG

Worum es geht:
Das Landesmediengesetz sieht in § 47a die Förderung eines werktäglichen 20-minütigen Magazins durch Landesmittel vor. Mit der Herstellung eines solchen Magazins sind die sog. „Must-Carry“-Sender betraut – Baden TV, Baden TV Süd, L-TV, Regio TV Bodensee, Regio TV Schwaben, Regio TV Stuttgart und Rhein-Neckar Fernsehen. Die aktuelle Betrauung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Um die Förderung in 2024 fortsetzen zu können, muss die Betrauung verlängert werden.

Beschluss:
Der Betrauungsentscheidung des LFK-Vorstands vom 8. Dezember 2023 wird zugestimmt.

TOP 6: Abschlussbericht der DLM-Vorsitzzeit

Worum es geht:
Herr Dr. Kreißig berichtet über seine DLM-Vorsitzzeit von 2020 – 2023. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 7: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 8: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 17. Juli 2023

Beschluss:
Das Protokoll der Sitzung vom 17.07.2023 wird genehmigt.

TOP 2: Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von RON-TV

Worum es geht:
RON TV ist das für die Metropolregion Rhein-Neckar betraute Regionalfenster im Programm von RTL. Die Geschäftsführer der Zone 7 Verwaltungs GmbH Herr Präkelt und Frau Hinzer sowie zwei weitere Verantwortliche berichten über den Sendebetrieb sowie das Programm und stehen dem Medienrat für Rückfragen zur Verfügung. Hierzu erfolgt keine Beschlussfassung.

TOP 3: Nachtragshaushalt 2023

Worum es geht:
Mit der Erstellung des Nachtragshaushalts 2023 wird der Haushaltsplan an mehrere unterjährige Planänderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite angepasst.

Beschluss:
Der Medienrat beschließt den Nachtragshaushaltsplan 2023 gemäß § 42 Abs. 6 LMedienG.

TOP 4: Vorstellung des Online Audio Monitors

Worum es geht:
Die zentralen Ergebnisse des Online Audio Monitors 2023 werden präsentiert. Dabei handelt es sich um eine Studie, die die LFK gemeinsam mit mehreren Partnerorganisationen durchführt und die den Online-Audio-Markt aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer untersucht.

TOP 5: Berichte

Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.

TOP 6: Verschiedenes

Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z.B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.

Mitglieder des Medienrats

Vorsitzender

Dr. Wolfgang Epp
Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag

Stellvertretende Vorsitzende

Dagmar Lange
Journalistenverbände

Prof. Dr. Holger Paesler
Südwestdeutscher Zeitschriftenverlegerverband u. Verband Südwestdeutscher Zeitungsverleger e.V.

Mitglieder

N. N.
Jugendverbände

Alt-Landesrabbiner Dr. h.c. Joel Berger
Israelitische Religionsgemeinschaften

Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt
Landesverband der freien Berufe und Bund der Selbständigen Baden-Württemberg

Andreas Deuschle MdL
CDU-Fraktion

Andrea Gregor
Deutscher Gewerkschaftsbund Landesbezirk Baden-Württemberg

Peter Haas
Baden-Württembergischer Handwerkstag

Martina Häusler MdL
Fraktion Grüne

Raimund Haser MdL
Vertreter des Landtags (CDU)

Ralph Hönle
Schriftstellerorganisationen, Bühnenverein und Bühnengenossenschaft

Dr. Dagmar Höppel
Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Klaus Hoffmann
Bund der Vertriebenen, Landesverband Baden-Württemberg

Guido Krisam
Bauernverbände

Joachim Lautensack
Beamtenbund Baden-Württemberg

Christine Lorenz-Gräser
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V.

Ralf Nentwich MdL
Vertreter des Landtags (Grüne)

Dr. Gerhard Neudecker
Römisch-katholische Kirche

Dan Peter
Evangelische Landeskirchen

Thomas Poreski MdL
Vertreter des Landtags (Grüne)

Gabriele Rolland MdL
Vertreter des Landtags (SPD)

Prof. Dr. Alexander W. Roos
Landesrektorenkonferenz der Universitäten, Kunsthochschulen, Päd. Hochschulen, Fachhochschulen

David Roth
Freikirchen

Jürgen Roth
Kommunale Landesverbände

Emil Sänze MdL
Fraktion AfD

Elke Sauerteig
Aktion Jugendschutz

Prof. Mini Schulz
Landesmusikrat Baden-Württemberg e.V.

Marinko Skara
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland Landesverband Baden-Württemberg

Joachim Spägele
Sportverbände

Gerhard Stärk
Deutscher Bundeswehrverband e.V.

Rainer Steib
Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Prof. Dr. Stephan ten Brink
Informationstechnische Gesellschaft

Jörg Vettermann
Landeselternbeirat Baden-Württemberg

Jonas Weber MdL
SPD-Fraktion

Nico Weinmann MdL
FDP/DVP-Fraktion

Tim Wenniges
Unternehmer Baden-Württemberg e.V.

Kontakt

Margit Höhnle
Landesanstalt für Kommunikation
Büro Präsident, Gremien
Tel.: 0711 66991-21
E-Mail: m.hoehnle@lfk.de