TOP 1: Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Medienrats am 18. März 2024
Das Protokoll der Sitzung vom 18. März 2024 wird genehmigt.
TOP 2: Haushaltsangelegenheiten
- Jahresrechnung und Bericht des Abschlussprüfers
Worum es geht:
Der Medienrat entscheidet über die vom Vorstand aufgestellte Jahresrechnung 2023 und die zur Übertragung anstehenden Haushaltsreste. Der Medienrat entscheidet ebenfalls über die Entlastung des Vorstands und nimmt den Bericht des Wirtschaftsprüfers sowie die Kurzfassung des Geschäftsberichts vor Veröffentlichung im Staatsanzeiger zur Kenntnis.
Beschlüsse:
1. Der Medienrat beschließt die Jahresrechnung 2023 gemäß § 42 Abs. 6 Landesmediengesetz einschließlich der in das Haushaltsjahr 2024 zu übertragenden Haushaltsreste.
2. Der Medienrat nimmt den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz zur Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.
3. Der Medienrat entlastet den Vorstand.
4. Der Medienrat nimmt die Kurzfassung des Geschäftsberichts 2023 zur Kenntnis.
- Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2024
Worum es geht:
Gemäß § 46 Abs.2 Satz 7 LMedienG i.V. mit § 109 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer). Der Medienrat wählt den Prüfer und bestimmt den Umfang der Prüfung (§ 42 Abs. 6 Satz 4 LMedienG).
Beschluss:
Der Medienrat wählt gem. § 42 Abs. 6 Satz 4 LMedienG die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz für die Prüfung der Jahresrechnung 2024.
TOP 3: Finanzierungsgrundlagen der LFK – aktuelle Entwicklungen
Worum es geht:
Im ersten Quartal des Jahres wurden die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) sowie der Bericht des Zukunftsrats zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt. Beides hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Finanzierungsgrundlagen der LFK. Es soll der aktuelle Sachstand dargestellt sowie eine Position des Medienrats entwickelt werden.
Beschlüsse:
1. Der Medienrat bekräftigt seine Forderung, dass angesichts der Aufgabenausweitung der Landesmedienanstalten und der zunehmenden Relevanz der Aktivitäten der LFK im Bereich des Jugendmedienschutzes und der Vermittlung von Medienkompetenz mit Blick auf die stagnierenden Erträge aus dem Rundfunkbeitrag die Höhe des aktuellen Vorwegabzugs zugunsten der LFK zu überprüfen ist.
2. Der Medienrat bittet den Vorsitzenden des Medienrats gemeinsam mit Vorstandsvorsitzenden entsprechende Gespräche mit der Landespolitik und dem SWR aufzunehmen.
TOP 4: Zuweisungsverlängerungen nach § 19 Abs. 8 LMedienG
Worum es geht:
Nach § 19 Abs. 8 LMedienG ist eine Verlängerung der bisherigen analogen und digitalen Frequenzzuweisungen bis Ende 2032 vorgesehen. Für die in diesem Jahr auslaufenden Zuweisungen wird über die eingegangenen Anträge entschieden.
Beschluss:
Der Medienrat stimmt der Entscheidung des Vorstands zu, den folgenden Antragstellern die im jeweiligen Bescheidentwurf aufgeführten Übertragungskapazitäten zuzuweisen:
1. Funkhaus Freiburg GmbH & Co. KG - „baden.fm“
2. Radio L12 GmbH & Co. KG – „DIE NEUE 107.7“
3. Radio Karlsruhe GmbH & Co.KG – „die neue welle“
4. M.O.R.E Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG - „Donau 3 FM“
5. Private Rundfunkgesellschaft Ortenau GmbH & Co. KG - „HITRADIO OHR“
6. RADIO 7 Hörfunk GmbH + Co. KG - „Radio 7“
7. Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG - „Radio Regenbogen“
8. Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG – „Radio Ton Heilbronn/Franken“
9. Lokalradio Ostwürttemberg GmbH & Co. KG – „Radio Ton Ostwürttemberg“
10. Freies Radio Göppingen e.V. – „radio fips“
TOP 5: Vorstellung des GVK-Gutachtens zu KI und der Vermittlung von Medienkompetenz
Worum es geht:
Die zunehmende Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI), insbesondere generativer KI, hat einen bahnbrechenden Einfluss auf den Medienbereich und verändert die Art und Weise, wie Nachrichten konsumiert und produziert werden. Das Ergebnis des Gutachtens der Gremienvorsitzendenkonferenz zum Thema „Demokratiekompetenz stärken: Herausforderung Künstliche Intelligenz und die Vermittlung von Medienkompetenz“ wird dem Medienrat vorgestellt. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
Dr. Shina-Nancy Erlewein, Referentin der Gremienvorsitzendenkonferenz bei der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten in Berlin, stellt die Ergebnisse des GVK-Gutachtens vor.
TOP 6: Berichte
Worum es geht:
Der Vorsitzende des Medienrats und der Präsident berichten über aktuelle medienpolitische Themen im Land, auf Bundesebene und in Europa sowie über aktuelle Entwicklungen im Kreis der Medienanstalten, der Gremien und in der LFK. Die Vorsitzenden der Ausschüsse der LFK berichten aus den Ausschüssen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Beschlussfassung.
TOP 7: Verschiedenes
Worum es geht:
Unter Verschiedenes wird bei Bedarf über weitere, meist organisatorische Punkte (z. B. Terminplanung) informiert, zu denen keine gesonderte Beschlussfassung erfolgt.