Medienvielfalt

Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien und journalistisch-redaktionelle Inhalte spielen für die öffentliche Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Der Zugang dieser Inhalte und deren Auffindbarkeit auf Plattformen, in Benutzeroberflächen und in Medienintermediären muss deshalb insbesondere diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgen. Um die Vielfalt der Angebote zu sichern, regulieren die Landesmedienanstalten diesen Bereich.

Mehrere Personen stehen vor einer blauen Wand
Person hält Tablet aus dem ein Band mit Kacheln von verschiedenen Video-Plattformen kommt

Plattformen

Auf Medienplattformen sind Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien oder Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zu einem Gesamtangebot zusammengefasst. Über die genaue Zusammenstellung entscheidet der Anbieter der Plattform. Dabei kommt es nicht auf den technischen Übertragungsweg an - für eine Medienplattform kann ein klassisches Kabelnetz oder auch das Internet genutzt werden.

Foto von zwei Personen

Medienintermediäre

Unter den Begriff Medienintermediär fallen insbesondere Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, also Dienste, die Inhalte zwischen Inhalteanbietern und Nutzerinnen und Nutzern vermitteln. Diese Vermittlung erfolgt durch Aggregation, Selektion und Präsentation der Inhalte. Der Anbieter des Medienintermediärs hat dabei entscheidenden Einfluss auf die Meinungs- und Angebotsvielfalt der Inhalte, die letztlich bei den Nutzerinnen und Nutzern ankommen.

Fernbedienung liegt vor Smart-TV. Auf dem Bildschirm sind mehrere Apps zu sehen.

Benutzeroberflächen

Eine Benutzeroberfläche ist eine textlich, bildlich oder akustisch vermittelte Übersicht über Angebote oder Inhalte einzelner oder mehrerer Medienplattformen. Sie dient der Orientierung und ermöglicht die Auswahl von Angeboten, Inhalten und softwarebasierten Anwendungen. Beispiele für eine Benutzeroberfläche sind etwa der Elektronische Programmführer (EPG) des Kabelnetzbetreibers oder das Startmenu eines Smart-TVs.