Medienstandort BW

Auch im Medienbereich wird Baden-Württemberg dem Ruf als Heimat cleverer Tüftler und innovativer Produkte gerecht. Das Land verfügt über eine breite und sehr vitale Hörfunk- und Fernsehlandschaft, die auf modernste Produktions- und Übertragungstechnik setzt. Die LFK unterstützt den Erhalt und den Ausbau der Medienlandschaft und setzt sich für die Aufrechterhaltung von journalistisch-redaktioneller Qualität ein.

Fernsehturm Stuttgart
Bild eines Ausblicks über die Stadt Stuttgart

Rundfunklandschaft BW

Die Planung der Verbreitungsgebiete des privaten Rundfunks in Baden-Württemberg gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der LFK. Die Regeln dafür enthält das Landesmediengesetz. Wichtig ist, dass zusammenhängende Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsräume versorgt werden. Außerdem sollen die Verbreitungsgebiete groß genug sein, dass angemessene Werbeeinnahmen erzielt werden können und ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.

Junge Frau posiert vor Smartphone

Social Media

In den sozialen Medien haben sich in den letzten Jahren zahlreiche Angebote entwickelt, die neben die klassischen Medien getreten sind und die bestehende Medienlandschaft ergänzen. Sie stellen daher einen wertvollen Beitrag zur Medienvielfalt dar. Viele Social-Media-Angebote sind aus dem Bereich des User-Generated Content erwachsen. Somit sind Nutzerinnen und Nutzer nach Anfängen im Kleinen selbst zu Anbietern von nachgefragten Medieninhalten geworden.

Langzeitaufnahme einer Straße mit einer vorbeifahrenden Straßenbahn

Digitales BW

Die digitale Verbreitung von Rundfunkprogrammen braucht gute Breitbandnetze. Zu den leitungsgebundenen Netzen über Glasfaser, Breitbandkabel oder DSL gesellt sich der inzwischen breitbandfähige Mobilfunk. Die LFK unterstützt und fördert die digitale Übertragung über DAB+, Streaming und Mobilfunk.

Eine junge Frau meldet sich in einem Seminar zu Wort

Aus- und Fortbildung

Die LFK fördert Medienprojekte an Universitäten, Fachhochschulen und privaten Bildungseinrichtungen sowie beim privaten kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunk.

Foto einer Hand, die einen Bauklotz in die Lücke zwischen zwei Bauklotz-Stapel setzt.

Förderung

Die Rundfunkgesetze geben vor, dass der private Rundfunk sich in der Regel selbst finanziell tragen muss und nicht durch Rundfunkbeiträge gefördert werden darf. Aber das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. So sollen Nichtkommerzielle Lokalradios unterstützt werden. Im Bereich der dem Markt unterworfenen Angebote kann die LFK die Verbreitungstechnik sowie Ausbildungsmaßnahmen unterstützen. Von diesen Möglichkeiten machen wir Gebrauch.

Veranstaltungen & Wettbewerbe

Die LFK ist Kooperationspartnerin bei einer Vielzahl von Kongressen und Fachtagungen. Außerdem führen wir eigene Veranstaltungen wie den LFK-Jahresempfang sowie Austauschformate der Branche durch. Daneben referieren Kolleginnen und Kollegen regelmäßig auf Fachveranstaltungen im In- und Ausland.