Rundfunklandschaft BW
Die Planung der Verbreitungsgebiete des privaten Rundfunks in Baden-Württemberg gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der LFK. Die Regeln dafür enthält das Landesmediengesetz. Wichtig ist, dass zusammenhängende Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsräume versorgt werden. Außerdem sollen die Verbreitungsgebiete groß genug sein, dass angemessene Werbeeinnahmen erzielt werden können und ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.