Förderung

Die Rundfunkgesetze geben vor, dass der private Rundfunk sich in der Regel selbst finanziell tragen muss und nicht durch Rundfunkbeiträge gefördert werden darf. Aber das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. So sollen Nichtkommerzielle Lokalradios unterstützt werden. Im Bereich der dem Markt unterworfenen Angebote kann die LFK die Verbreitungstechnik sowie Ausbildungsmaßnahmen unterstützen. Von diesen Möglichkeiten machen wir Gebrauch.

Foto einer Hand, die einen Bauklotz in die Lücke zwischen zwei Bauklotz-Stapel setzt.
Foto einer jungen Frau bei der Radio-Moderation

Förderung NKL

Der Nichtkommerzielle Lokalfunk in Baden-Württemberg finanziert sich zum weit überwiegenden Teil durch die Förderung der LFK. Wir unterstützen die Veranstalter durch Übernahme der Verbreitungskosten, einer institutionellen Förderung und mit Fortbildungsangeboten.

Foto eines Radio-Mischpults

Förderung Hörfunk

Die LFK unterstützt die Hörfunk-Veranstalter im Land durch finanzielle Unterstützung bei den technischen Verbreitungskosten (UKW und DAB+) sowie seit 2020 mit einer journalistischen Nachwuchsförderung.

Foto einer Fernsehkamera im Einsatz

Förderung TV

Regionales Fernsehen in Baden-Württemberg hat bei den Zuschauern nach wie vor einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig wird die Refinanzierung immer schwieriger. Die LFK unterstützt die Veranstalter im Bereich der technischen Infrastrukur und seit 2020 mit Landesmitteln bei der Erstellung einer werktäglichen Magazinsendung.