Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Zudem reguliert die LFK digitale Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre zur Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Zuweisungsentscheidung für freiwerdende DAB+-Übertragungskapazität getroffen
Die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH erhält Kapazitätszuweisungen für ihr Programm „Energy“
Befristung der Zuweisung bis zum 31. Dezember 2032
Die LFK schrieb im Januar 2024 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B aus. Darauf bewarben sich sieben Radioveranstalter, zwischen denen nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden musste. Eine Zuweisung ist zwar gemäß § 19 Abs. 7 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes grundsätzlich für 10 Jahre zu erteilen, jedoch kann die LFK nach pflichtgemäßem Ermessen davon abweichen. Im konkreten Fall wurde die Zuweisung an die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2032 befristet, um so den Gleichlauf mit den bereits erteilten UKW- und DAB-Zuweisungen herzustellen.
Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
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