Für die drahtlose Verbreitung von Hörfunkprogrammen (DAB+ und UKW) muss die Bundesnetzagentur geeignete Frequenzen bereithalten. Der formelle Auftrag der LFK hierfür an die Bundesnetzagentur ist die „Bedarfsanmeldung“. Sie enthält alle Anforderungen des Landes an die angestrebte Rundfunkversorgung. Ein wichtiger Parameter ist der Prozentsatz der im jeweiligen Gebiet zu versorgenden Einwohner. Wird diese Zahl zu gering gewählt, ist die Versorgung mangelhaft. Bei einem zu hohen Versorgungsanspruch werden viele Senderstandorte benötigt und der Netzbetrieb wird sehr teuer, was den Rundfunkbetrieb unwirtschaftlich machen kann. Die Erstellung der Bedarfsanmeldung ist also eine Gratwanderung zwischen Versorgungsgüte und Wirtschaftlichkeit.
Der UKW-Hörfunk sendet bereits seit Jahrzehnten. Daher kennt die LFK die Frequenzen, die der private Hörfunk nutzen kann. Die LFK „verteilt“ diese Frequenzen auf die Verbreitungsgebiete. Der Hörer stellt diese Frequenzen auf seinem UKW-Radio ein (oder der Suchlauf macht es automatisch) und das gewünschte Programm erklingt im Lautsprecher.
Eine Liste sowie Download-Möglichkeit der Bedarfsanmeldungen der LFK finden Sie hier.