Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Zudem reguliert die LFK digitale Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre zur Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
schwarz rot gold tv GmbH gibt Rundfunklizenz zurück
Die Verbreitung des TV-Programms „schwarz rot gold tv“ wird zum 1. April 2024 eingestellt
Der Geschäftsführer des bei der LFK lizenzierten bundesweiten Fernsehprogramms "schwarz rot gold tv“ (SRGT) hat gegenüber der LFK erklärt, seine Rundfunkzulassung zurückzugeben und den Sendebetrieb zum 1. April 2024 einzustellen.
Hintergrund der Entscheidung war ein Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung
Seit dem 1. September 2023 begann SRGT damit, sein TV-Programm über Satellit auszustrahlen und der Media in res Medien GmbH als Inhalteproduzentin des österreichischen Online-Angebots AUF1 täglich mehrere Stunden Sendezeit im Fernsehprogramm SRGT gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Laut einer Entscheidung der gemeinsamen Kommission der Landesmedienanstalten für Zulassung und Aufsicht (ZAK) war in dieser Konstellation die redaktionelle Hoheit der SRGT GmbH über das eigene Programm nicht mehr gegeben, was einen Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung gemäß § 8 Abs. 7 Medienstaatsvertrag (MStV) darstellt. In Umsetzung dieser Entscheidung der ZAK wurde dieses Vorgehen mit Bescheid der LFK vom 1. November 2023 gegenüber der SRGT GmbH beanstandet und untersagt.
Veranstalter sieht Verstoß ein und akzeptiert das gegen ihn verhängte Bußgeld
Die unzulässige Themenplatzierung stellt gleichzeitig gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 8 MStV eine Ordnungswidrigkeit dar, die auf Basis einer weiteren Entscheidung der ZAK mit Bescheid der LFK vom 05. März 2024 mit einem Bußgeld im niedrigen sechsstelligen Bereich geahndet wurde.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
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