In der Regel erwirbt eine Rundfunkanstalt die Senderechte für das Gebiet, für das sie (durch Gesetz oder Lizenz) rechtlich verantwortlich ist.
Vor dem Hintergrund der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten aus Steuermitteln/Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträgen erklärt sich, dass die Sendeanstalten in aller Regel nicht befugt sind, Senderrechte über dieses Territorium hinaus zu erwerben, da sie die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend ihres Auftrags nur für die Bürger ihres Gebietes einsetzen dürfen.
Das erklärt, dass viele ausländische Sender via Satellit oder Antenne oder Kabel nur verschlüsselt angeboten werden und nur Gebührenzahler des jeweiligen Landes diese mithilfe einer Smart Card empfangen können.
Ausländische Programme müssen laut Landesmediengesetz nicht zwingend in Baden-Württemberg über das Kabelnetz / Satellit verbreitet werden. Insofern gibt es keinerlei rechtliche Handhabe, wie beispielsweise bei einigen privaten oder öffentlich-rechtlichen deutschen Sendern. Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich direkt an ihren Kabelnetzbetreiber.