Notwendige Angaben zur formlosen Antragstellung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sind:
- Was für eine Veranstaltung ist geplant?
- Wer ist der Veranstalter?
- In welchem Zeitraum soll die Veranstaltung stattfinden?
- Auf welchem Gelände soll die Veranstaltung stattfinden? Möglichst mit Angabe der Adresse und der Koordinaten.
- Mit welcher Leistung soll der UKW-Sender betrieben werden (hier lässt die Bundesnetzagentur max. 50 mW (ERP) zu)?
- Was soll inhaltlich übertragen werden?
Diese Angaben können Sie formlos per Post an die Landesanstalt für Kommunikation z. H. Frau Daniela Roberts, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, oder per E-Mail an d.roberts@lfk.de übermitteln.
Nach der Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.