Zulassungsfreier Rundfunk

Wenn Sie ein Autokino oder bspw. Gottesdienste oder kulturelle Veranstaltungen, deren Tonspur übertragen wird, planen, müssen Sie Einiges beachten. Auf dieser Seite haben wir Ihnen einige zentrale Informationen zusammengestellt.

Foto einiger Autos vor einer Kinoleinwand

Wenn Sie ein Rundfunkprogramm planen, das

  • unter 20.000 gleichzeitige Nutzende erreicht oder
  • nur auf einige Tage bis Wochen befristet ist

oder

  • nur innerhalb eines begrenzten Raums (z. B. Festivalgelände, Krankenhaus, Kirche) ausgestrahlt wird

benötigen Sie keine Zulassung.

Um eine UKW-Frequenz zur Übertragung einer Tonspur zu beantragen, sind 2 Schritte notwendig:

  • Sie müssen eine „medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bei der LFK beantragen.
  • Sie müssen einen formlosen „Antrag auf Frequenzzuteilung“ bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) stellen.

Notwendige Angaben zur formlosen Antragstellung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sind:

  • Was für eine Veranstaltung ist geplant?
  • Wer ist der Veranstalter?
  • In welchem Zeitraum soll die Veranstaltung stattfinden?
  • Auf welchem Gelände soll die Veranstaltung stattfinden? Möglichst mit Angabe der Adresse und der Koordinaten.
  • Mit welcher Leistung soll der UKW-Sender betrieben werden (hier lässt die Bundesnetzagentur max. 50 mW (ERP) zu)?
  • Was soll inhaltlich übertragen werden?

Diese Angaben können Sie formlos per Post an die Landesanstalt für Kommunikation z. H. Frau Daniela Roberts, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, oder per E-Mail an d.roberts@lfk.de übermitteln.

Nach der Prüfung Ihrer Angaben wird Ihnen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.

Der „Antrag auf Frequenzzuteilung“  kann formlos bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden (Begrifflichkeit hier: „Grundstücksrundfunk“) – zusammen mit der „medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung“ der LFK und der „Selbsterklärung Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde“ der Bundesnetzagentur (hier abrufbar).

Die Adress- und Kontaktdaten der zuständigen Außenstelle finden Sie nachstehend:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Außenstelle Nürnberg - Standort Schwäbisch-Hall
Abteilung Rundfunk
Fax: 0791 - 9424 - 182
Email: rundfunk.schw-hall@bnetza.de

Kontakt

Team Aufsicht
Landesanstalt für Kommunikation
E-Mail: rundfunkaufsicht@lfk.de