#Watchdog25: Clever werben – so geht's legal in Beauty, Health und Politik

Nach der Wahl ist vor der Wahl - in der neuen Ausgabe von #watchdog geht es um die Fallstricke politischen Influencings. Außerdem wird erklärt, was bei Werbung im Health- & Beauty-Bereich zu beachten ist und welche Neuerungen es bei der "Kennzeichnungs-Matrix" der Medienanstalten gibt.

12.06.2025

Livestream

Mit neuen Insights für die Social-Media- und Online-Branche laden die Medienanstalten herzlich zur diesjährigen #watchdog-Veranstaltung im Livestream ein. Es geht um Themen des aktuellen Influencer-Marketings: Kompetente Speakerinnen und Speaker, darunter auch Influencerinnen und Influencer, bieten spannende Einblicke. Aktuelle offene Fragen können noch während des Events in einem Online-Q&A von Expertinnen und Experten beantwortet werden.

Folgende Themen stehen in diesem Jahr im Fokus:

Political Advertising: Öffentliche Meinungsbildung oder Verkauf der Meinungsfreiheit?

Wann verkaufen Content-Creator- bzw. Influencerinnen und Influencer die eigene Meinungsfreiheit und wann verdienen sie legitimes Geld? Die Medienanstalten stellen die Learnings und Insights der Social-Media-Branche nach der Bundestagswahl vor. Denn: Nach der Wahl ist vor der Wahl! Deshalb sollen wichtige Fragen aus der Branche mit der Branche geklärt werden. Was ist überhaupt erlaubt und was geht wie? Wo stoßen Influencerinnen und Influencer auf Probleme und wie schätzen sie selbst die Herausforderungen im Online-Alltag ein?

Beauty, Health & Co:  Influencing mit besonderer Verantwortung

Online sind sie überall: Beauty-, Health- und Nutrition-Produkte. Deshalb wollen die Medienanstalten bei #watchdog25 über Anforderungen an Werbung in diesen Bereichen informieren. Es geht nicht nur um Werbetransparenz, sondern auch um Verantwortlichkeiten bei werblichen Aussagen, (Heil-) Versprechen, Erwartungshaltungen und mögliche Gefahren. Zusammen mit Influencerinnen und Influencern wird eingeordnet, was in der Online-Welt hierbei zu beachten ist. Gerade bei diesen Themen kann die Verbreitung irreführender Informationen mitunter gefährlich für Verbraucherinnen und Verbraucher sein – und ist u. U. sogar verboten. Nicht nur die Health-Claim-Verordnung lässt grüßen.

Werbe-Know-How mal einfach: Updates zur Kennzeichnungs-Matrix 

Die Werbekennzeichnungs-Matrix der Medienanstalten greift neue inhaltliche und technologische Entwicklungen auf und schafft Klarheit im Umgang mit neuen Werbeformen. Sie dient als Hilfestellung für Influencerinnen und Influencern, um sich bei Themen wie z. B. „Collab-Posts bei Instagram“ rechtlich richtig verhalten zu können. Denn bei all den Anforderungen hilft die Matrix, den Überblick zu behalten. Bei #watchdog25 stellen die Medienanstalten den brandaktuellen „Leitfaden zur Werbekennzeichnung in Online-Medien“ (Matrix) vor.

Kontakt

Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
Tel.: 0711 66991-19
E-Mail: d.rudolph@lfk.de