Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Zudem reguliert die LFK digitale Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre zur Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg fordert Überprüfung der Finanzausstattung der LFK
Zur Erfüllung neuer gesetzlicher Aufgaben und zur Eindämmung demokratiegefährdender Entwicklungen bedarf es ausreichender finanzieller Mittel für eine schlagkräftige Medienaufsicht in Baden-Württemberg
Vorwegabzug als gesetzliche Stellschraube
Appell an die Landespolitik zum Erhalt einer schlagkräftigen Medienaufsicht
Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des LFK-Medienrats, betonte: „In anderen Bundesländern wie NRW, Berlin und Brandenburg sowie Niedersachsen hat man bereits auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und den jeweiligen Vorwegabzug substantiell zugunsten der jeweiligen Landesmedienanstalt reduziert. Dies ist auch in Baden-Württemberg dringend erforderlich. Denn die Aufgaben der LFK sind in den vergangenen Jahren nicht nur stark gewachsen, sondern haben deutlich an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen. Dazu zählen nicht nur die Regulierung digitaler Plattformen nach nationalem und europäischem Recht, sondern vor allem auch das konsequente Vorgehen gegen demokratiegefährdende Phänomene wie Hass und Hetze und die zunehmende Propaganda und Desinformation im Netz. Vor diesem Hintergrund und gerade mit Blick auf die Chancen und Herausforderungen von KI ist daneben auch eine entsprechende Ausweitung von Fortbildungsangeboten für Medienschaffende, aber auch von Projekten zu Vermittlung von KI- und Medienkompetenz unabdingbar.“
Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
E-Mail: presse@lfk.de