Pressemitteilung • 15.05.2024

Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg fordert Überprüfung der Finanzausstattung der LFK

Zur Erfüllung neuer gesetzlicher Aufgaben und zur Eindämmung demokratiegefährdender Entwicklungen bedarf es ausreichender finanzieller Mittel für eine schlagkräftige Medienaufsicht in Baden-Württemberg

Bild einer Person, die sich Notizen auf einem Block macht

In seiner Sitzung am 13. Mai 2024 hat sich der LFK-Medienrat intensiv mit den aktuellen Finanzierungsgrundlagen der LFK als Medienanstalt für Baden-Württemberg auseinandergesetzt und einstimmig eine Überprüfung des sogenannten Vorwegabzugs durch den Gesetzgeber in Baden-Württemberg gefordert.

Vorwegabzug als gesetzliche Stellschraube

Der nach dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag der LFK zugewiesene Anteil am Rundfunkbeitrag wird nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg aktuell um 39,87 Prozent zugunsten des SWR gekürzt. Angesichts der inflationsbedingten Kosten- und Tarifsteigerungen sowie der aktuellen Unsicherheit hinsichtlich einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags werden die finanziellen Spielräume der LFK zunehmend eingeschränkt. Den stagnierenden Einnahmen stehen stetig wachsende gesetzliche Aufgaben sowie die zunehmende Relevanz der Aufsichts- und Medienkompetenzaktivitäten der LFK gegenüber.

Appell an die Landespolitik zum Erhalt einer schlagkräftigen Medienaufsicht

Dr. Wolfgang Epp, Vorsitzender des LFK-Medienrats, betonte: „In anderen Bundesländern wie NRW, Berlin und Brandenburg sowie Niedersachsen hat man bereits auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und den jeweiligen Vorwegabzug substantiell zugunsten der jeweiligen Landesmedienanstalt reduziert. Dies ist auch in Baden-Württemberg dringend erforderlich. Denn die Aufgaben der LFK sind in den vergangenen Jahren nicht nur stark gewachsen, sondern haben deutlich an gesellschaftlicher Relevanz gewonnen. Dazu zählen nicht nur die Regulierung digitaler Plattformen nach nationalem und europäischem Recht, sondern vor allem auch das konsequente Vorgehen gegen demokratiegefährdende Phänomene wie Hass und Hetze und die zunehmende Propaganda und Desinformation im Netz. Vor diesem Hintergrund und gerade mit Blick auf die Chancen und Herausforderungen von KI ist daneben auch eine entsprechende Ausweitung von Fortbildungsangeboten für Medienschaffende, aber auch von Projekten zu Vermittlung von KI- und Medienkompetenz unabdingbar.“

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Zudem reguliert die LFK digitale Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre zur Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.

Kontakt

Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
E-Mail: presse@lfk.de