Pressemitteilung • 18.03.2025

LFK-Medienrat verlängert Zuweisungen für 17 Hörfunkprogramme in Baden-Württemberg

Wichtige Entscheidung für die Medienvielfalt in Baden-Württemberg

Bild einer Person, die sich Notizen auf einem Block macht

Der LFK-Medienrat hat in seiner aktuellen Sitzung die analogen und digitalen Frequenzzuweisungen für 17 Hörfunkprogramme bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Dieser Schritt basiert auf § 19 Abs. 8 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes (LMedienG), der eine Fortführung der aktuellen Frequenzzuweisungen auf UKW und DAB+ vorsieht, um den Veranstaltern wirtschaftliche Planungssicherheit zu bieten und die vielfältige Medienlandschaft in Baden-Württemberg zu sichern.

Planungssicherheit für die Sender in Baden-Württemberg

Der Vorsitzende des LFK-Medienrats, Dr. Wolfgang Epp, unterstreicht die Relevanz dieser Entscheidung: "Mit der Verlängerung der Frequenzzuweisungen gewährleisten wir die Stabilität und Vielfalt des Hörfunkangebots im Südwesten. Die betroffenen Veranstalter haben in den vergangenen Jahren ihre Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt und erfüllen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Verlängerung der Zuweisungen. Die Zuweisungsverlängerungen setzen ein klares Zeichen für die Sicherung der Medienvielfalt und unterstützen die Sender in ihrer wichtigen Rolle für die Informations- und Meinungsvielfalt in Baden-Württemberg."

Verfahren zur Verlängerung der Frequenzzuweisungen

Bereits im Jahr 2023 informierte die LFK als für Baden-Württemberg zuständige Landesmedienanstalt alle Veranstalter mit bestehenden Frequenzzuweisungen auf UKW oder DAB+ über die Möglichkeit einer Verlängerung und bat um fristgerechte Antragstellung. Nach Prüfung der Anträge beschloss der LFK-Vorstand in seiner Sitzung am 24. Februar 2025 sowie im Umlaufverfahren vom 5. März 2025 über die Zuweisung der Programme. Gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 1 LMedienG war für die abschließende Entscheidung über die Zuweisungsverlängerungen die Zustimmung des Medienrats erforderlich, die nun erteilt wurde.

Im Jahr 2024 wurden bereits die Zuweisungen für 10 Veranstalter verlängert, sechs weitere Verlängerungen können noch bis Ende 2026 folgen. Diese Möglichkeit zur Verlängerung der Frequenzzuweisungen wurde vom Gesetzgeber durch eine Änderung des Landesmediengesetzes im Jahr 2022 geschaffen.

Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie setzt sich für Meinungsfreiheit und -vielfalt ein, gerade auch auf digitalen Verbreitungswegen, Telemedien und Social Media. Die LFK ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.

Der Medienrat der LFK setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Das Gremium nimmt nach § 42 LMedienG insbesondere die Aufgaben zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Bereich des Rundfunks wahr und beschließt den Haushaltsplan der LFK.

Kontakt

Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
E-Mail: presse@lfk.de