Datenschutzrechtliche Informationen für Förderungen gem. Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK)
Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten Dr. Wolfgang Kreißig, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Deutschland, Telefon: 0711 66991-0, Fax: 0711 66-991-11, E-Mail: info@lfk.de 

2. Datenschutzbeauftragte der LFK

datenschutz süd GmbH, E-Mail: datenschutz@lfk.de, Telefon: 0711 66991-29

3. Zwecke und Kategorien der personenbezogenen Daten

Im Bereich der Medienkompetenzförderung, Fernsehförderung und der institutionellen Förderung verarbeitet die LFK die personenbezogenen Daten, die im Förderantrag sowie in etwaigen Anlagen übermittelt werden, zur Durchführung der Förderung. Das sind regelmäßig Vor- und Nachname, dienstliche Anschrift, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse sowie Daten zur Rechtsform und Organisation von Kapital- oder Personengesellschaft, sowie die gleichen Daten von natürlichen Personen, für deren Personal- bzw. Honorarkosten Förderungen beantragt werden.

Hinweis: Daten, die zur Erreichung dieses Zweckes nicht erforderlich sind, werden nicht verarbeitet und sind vom Antragsteller aus diesem Grunde zur Durchführung der Förderung auf den eingereichten Unterlagen selbst zu schwärzen.

4. Betroffene Personen

Betroffene Personen sind der Antragsteller, Gesellschafter der Kapital- oder Personengesellschaft sowie Mitarbeiter der jeweiligen Gesellschaft, bzw. Personen, die auf Honorarbasis oder sonstigen Beschäftigungsverhältnissen für die jeweilige Gesellschaft tätig sind.

5. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 112 Medienstaatsvertrag (MStV) und § 47 Landesmediengesetz (LMedienG).

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der übermittelten personenbezogenen Daten findet nur im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, z. B. Rechnungshof, Staatministerium oder Wirtschaftsprüfer zur Durchführung, Finanzierung oder Prüfung der Förderung statt.

7. Datenlöschung und Speicherdauer

Sämtliche personenbezogene Daten werden nur solange und soweit gespeichert, wie dies für die Durchführung der Förderung erforderlich ist. Gemäß Anlage 7 (Aufbewahrungsbestimmungen) zu VV Nr. 19.3 zu den §§ 70-79 LHO werden die Daten zehn Jahre nach Ablauf des Förderverfahrens gelöscht.

8. Betroffenenrechte

Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so haben die betroffenen Personen das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DS-GVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt werden sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DS-GVO).

9. Aufsichtsbehörde für den Datenschutz

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, sich an unsere Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu wenden.

LfDI BW, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Fax: 0711/6155, https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

 

Datenschutzhinweise für Förderungen als PDF