Fernsehähnliche Telemedien, also insb. Video-on-Demand-Angebote, müssen nach dem MStV einen Anteil an europäischen Werken von 30% aufweisen. Mit dieser Verpflichtung soll die Medienvielfalt, sowie die Film- und Fernsehproduktion in Europa gestärkt werden. Für Fernsehprogramme gibt es eine vergleichbare Regelung schon seit längerem. Die Satzung zu europäischen Produktionen präzisiert, welche Angebote unter die Regelung fallen, welche Pflichten mit ihr einhergehen und wie sich die Quote im Einzelnen errechnet. Zudem werden wichtige Ausnahmen von der Vorgabe, etwa für Angebote mit geringen Umsätzen oder Zuschauerzahlen, genauer gefasst.
Die Satzung ist zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten.