Wettbewerb

Die LFK vergibt 2025 zum 32. Mal den LFK-Medienpreis. Hier finden Sie die kompletten Ausschreibungsunterlagen des Wettbewerbs inklusive einer detaillierten Beschreibung der Wettbewerbskategorien und Teilnahmebedingungen sowie Informationen zur Online-Einreichung. Die Verleihung des LFK-Medienpreises findet am 12. Mai 2025 statt.

Eine Wand aus Fernsehern mit verschiedenen

I. Rechtlicher Hinweis

Durch die Anmeldung zum LFK-Medienpreis werden der LFK die Rechte für die eingereichten Wettbewerbsbeiträge für die Vorführung in der Jurysitzung und gegebenenfalls vor der Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen der LFK (u. a. Preisverleihung) sowie auf der Homepage oder den Social-Media-Kanälen der LFK überlassen. Diese Rechte beziehen sich sowohl auf die Originalversion des Beitrags als auch auf eine gekürzte Fassung. Die oder der Einreichende stellt die LFK von möglichen Rechten Dritter frei und es entstehen der LFK daraus keine Kosten oder Verpflichtungen. 

Die LFK behält sich vor, eingereichte Beiträge bei unzureichender Dokumentation, fehlenden Unterlagen oder des Verdachts auf Verstöße gegen medienrechtliche Vorschriften (insbesondere LMedienG BW, MStV, DDG, JMStV) vom Wettbewerb auszuschließen. Die Einreichenden werden hierüber entsprechend informiert.

II. Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?

Grundsätzlich können sich nachfolgende Personengruppen beim LFK-Medienpreis bewerben – sowohl als Einzelperson oder auch als Team. Ausschlaggebend und zu beachten sind jedoch die individuellen Teilnahmebeschränkungen der einzelnen Wettbewerbskategorien.

  • Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Radiomacherinnen und Radiomacher bei den in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstaltern, in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand.
  • Studierende an Hochschulen und Universitäten aus Baden-Württemberg, in Abstimmung mit der zuständigen Hochschul- oder Universitätsleitung.
  • Online-Content-Creator mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg und mit einem eigenen öffentlichen Kanal, der zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens einem Jahr besteht.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:

  • LFK-Mitarbeitende.
  • Personen die Beiträge/Inhalte erstellen, an denen die LFK inhaltlich/redaktionell beteiligt ist.

III. Maßgeblicher Entstehungs- und Sendezeitraum/Datum der Erstveröffentlichung

Der eingesandte Beitrag muss in der Zeit vom 16.11.2023 bis 15.11.2024 erstellt und veröffentlicht worden sein. Es gilt das Datum der Erstveröffentlichung.

IV. Form der Einreichung

Die Einreichungen für den LFK-Medienpreis 2025 müssen online unter https://medienpreis.lfk.de/ vorgenommen werden. Für die Einreichung ist eine Neu-Registrierung im Online-Tool erforderlich

Neben dem Wettbewerbsbeitrag sind zusätzliche Unterlagen, Dateien und Angaben zur Einreichung erforderlich und müssen online ausgefüllt oder hochgeladen werden. Zur Vorbereitung auf die Einreichung finden Sie auf der LFK-Website eine Anleitung zur Einreichung, welche alle im Online-Tool abgefragten Punkte abbildet.

Jeder Beitrag/jede Einreichung muss mindestens eine Video- oder Audiokomponente beinhalten und zusammen mit den begleitenden Unterlagen, Dateien und Angaben einzeln eigereicht werden. 

Wir weisen darauf hin, dass die übermittelten Daten nicht öffentlich einsehbar sind und von der LFK nur im Zusammenhang mit dem LFK-Medienpreis 2025 genutzt werden.

Formale und Technische Vorgaben:

  • Kategorie-Zuordnung:
    Der Wettbewerbsbeitrag muss bei der Einreichung einer der acht Kategorien zugeordnet werden. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich deshalb bereits im Vorfeld mit den Anforderungen und Bewertungskriterien der einzelnen Kategorien auseinandersetzen (siehe Kategorie-Beschreibungen).
  • Geforderte Nachweise im Rahmen Einreichung
    • Bestätigung der Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung *
      (ggfs. von der verantwortlichen Person des ausstrahlenden Senders zu unterzeichnen)
    • Nutzungsrechte- und Einverständniserklärung *
      (von der verantwortlichen Person des einreichenden Senders (Geschäftsleitung/Vorstand/Hochschul- oder Universitätsleitung/Online-Content-Creator) zu unterzeichnen)
    • Ggfs. Immatrikulationsbescheinigung 
    • Ggfs. Bestätigung über das Volontariat oder das Ausbildungsverhältnis
    • Ggfs. Bestätigung für Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg (Impressum)
    • Ggfs. Nachweis für Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter

*Vordrucke der Formulare können direkt hier oder bei der Einreichung im Online-Tool heruntergeladen werden

  • Dateiformate:
    • Zulässig sind nur Video-Dateien im MP4-Format (mit H.264 als Video- und AAC als Audio-Codec) oder Audio-Dateien im MP3-Format (wenn möglich: min. 128 kbps). Dateigröße jeweils max. 800 MB (8.000.000 Bytes).
    • Unterlagen (Erklärungen, Bestätigungen, Nachweise, Zeitungsausschnitte, Plakate, Anzeigen, Website/Social-Media-Screenshots etc.) können als PDF und teilweise auch als JPG eingereicht bzw. hochgeladen werden.

      Hinweis:
      Es kann jeweils nur eine Datei (als Wettbewerbsbeitrag, Zusatzmaterial, Hintergrundinformationen etc.) hochgeladen werden. Einzeldateien müssen, sofern erlaubt, für den Upload zu einer Datei zusammengefasst werden. Die Dateigröße ist auf 800 MB (8.000.000 Bytes) begrenzt.
  • Informationen zum Beitrag:
    • Im Online-Tool müssen genaue Angaben zum Beitrag und zu der einreichenden Person eingetragen werden, u. a. eine kurze Beschreibung zum Inhalt des Beitrags, Informationen zu den Bedingungen der Beitragserstellung, eine Aufstellung der Funktionen der Autorinnen und Autoren (zwingend bei Teameinreichungen). In einzelnen Kategorien gibt es zusätzliche Anforderungen, die den einzelnen Kategorie-Beschreibungen zu entnehmen sind.
    • Der Beitrag sollte, sofern vorhanden, eine Anmoderation (Thema, Anlass, kurze Einführung) enthalten. Es dürfen jedoch keine extra für die LFK-Medienpreis-Bewerbung neu produzierten Anmoderationen oder Beiträge mit Kommentaren der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden! Im Wettbewerbsbeitrag sind nur sehr kurze erläuternde Hinweise zulässig, die den Beitrag thematisch einordnen. Diese Einordnung sollte jedoch in erster Linie aus der Beitragsbeschreibung, die im Online-Tool abgefragt wird hervorgehen.

V. Einsendeschluss

Die Einreichungen sowie die erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dateien sind bis zum 

19. November 2024 (12:00 Uhr) 

über das Online-Tool (https://medienpreis.lfk.de/) entsprechend hochzuladen bzw. auszufüllen.

VI. Überblick Wettbewerbskategorien

  1. Lokale/Regionale Hörfunk-Berichterstattung
  2. Nichtkommerzielle Veranstalter (NKL)
  3. Lokale/Regionale TV-Berichterstattung
  4. Nachwuchspreis (Volontärinnen und Volontäre, Auszubildende, Studierende)
  5. Podcasts@BW
  6. Social Media@BW
  7. Sonderpreis für gesellschaftliches Engagement

VII. Bewertungskriterien

Jeder Beitrag wird nach zwei allgemeinen sowie zwei kategoriespezifischen Kriterien (siehe Kategorie-Beschreibung) bewertet.

Allgemeine Bewertungskriterien:

  • Journalistische, handwerkliche und technische Qualität der Aufbereitung
    sorgfältig recherchierte, verständliche und in sich stimmige sowie technisch einwandfreie Bearbeitung des Themas (passende Integration von O-Tönen, Schnitt etc.)
  • Originelle und kreative Umsetzung 
    journalistische Leistungen, die durch ihre Themenauswahl und/oder Gestaltung herausstechen oder besonders innovativ sind 

Im Folgenden findet sich eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Wettbewerbskategorien mit allen kategoriespezifischen Anforderungen und Bewertungskriterien. Diese müssen bei der Einreichung zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten Anforderungen berücksichtigt werden und sind bindend für die Einreichung!

Kontakt für Fragen und weitere Auskünfte: 

Bitte beachten Sie, dass nur schriftliche Anfragen an nachstehende Adresse Berücksichtigung finden:

E-Mail: medienpreis@lfk.de

 

Digitale-Sprechstunde
Für mündliche Rückfragen zur Einreichung (keine Einzelbetreuung) bieten wir im Zeitraum 2. Oktober 2024 bis 13. November 2024, immer mittwochs 10:30 Uhr bis 11:00 über MS Teams eine digitale Sprechstunde an:

Besprechungslink
https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_YzZmNjhkOWMtZjQ4Ny00ZjNmLTlhOGUtOTY0NzM0YjQyOWNl%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%221c5dd4c1-45c4-4bb3-8c64-40fc3353f7c1%22%2c%22Oid%22%3a%2275c3452a-ef52-4c1b-beaa-d88a91628f43%22%7d

Besprechungs-ID
310 394 571 038

Kennung
ZY4aj2

Telefonische Anfragen können aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden.

VIII. Wettbewerbskategorien

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).

 

Inhaltliche Vorgaben

Hier können alle journalistischen Audio-Beitragsformen (Bericht, Reportage, Kommentar, Feature, Kampagne, Nachricht etc.) eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch ein Bezug zu Baden-Württemberg, welcher sich durch die Wahl des Themas oder der Akteure aus dem Sendegebiet auszeichnen kann und die Hörerinnen und Hörer aus der Zielregion anspricht. Zusätzlich entscheidend ist, wie die Möglichkeiten des jeweiligen Formats genutzt werden, um die Hörerinnen und Hörer für das Thema zu interessieren und umfassend zu informieren.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Lokaler/Regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet
  • Umfassende und zielgruppenorientierte Aufbereitung des Themas

 

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Der Beitrag muss bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten kommerziellen Hörfunkveranstalter im Rahmen des regulären Programms ausgestrahlt worden sein.
  • Je lizenziertem kommerziellen Veranstalter oder externer Produzentin/ Produzent dürfen in dieser Kategorie max. zwei Beiträge eingereicht werden.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag von max. 10 Minuten. Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Sendung sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!

Hinweis: 
Hörfunkbeiträge einer Sendung, welche bspw. Musikeinspielungen oder Nachrichten beinhalten, können in einer gestrafften/gekürzten Form eingereicht werden. Der inhaltliche Kern des Originalbeitrags bzw. der Sendung muss dabei klar und verständlich sowie in seiner Original-Struktur erhalten bleiben. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Jury sollte im Beitrag (kurzes Snippet der Unterbrechung im Beitrag belassen) oder in der Beitragsbeschreibung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. 

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformation (optional)

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.

Wer darf reinreichen?

  • Radiomacherinnen und Radiomacher bei den in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstaltern, in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).

 

Inhaltliche Vorgaben

Thematisch ist diese Kategorie bewusst sehr offengehalten. Eine wichtige Rolle spielt die grundlegende Idee/Themenwahl, die Konzeption und kreative Umsetzung. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Wahl des Darstellungsformats im Zusammenhang mit dem aufbereiteten Thema als Beitrag zur Vielfalt gelegt. 

Unterschiedliche Produktionsbedingungen der Veranstalter werden berücksichtigt.
 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Herangehensweise der Beitragserstellung
  • Stimmigkeit zwischen Darstellungsform und Thema

 

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Der Beitrag muss bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstalter im Rahmen des regulären Programms ausgestrahlt worden sein.
  • Je lizenziertem nichtkommerziellen Veranstalter oder externer Produzentin/ Produzent dürfen in dieser Kategorie max. zwei Beiträge eingereicht werden.
  • Nachweis über die Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter erforderlich.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag von max. 10 Minuten. Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Sendung sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Hinweis: 
Hörfunkbeiträge einer Sendung, welche bspw. Musikeinspielungen oder Nachrichten beinhalten, können in einer gestrafften/gekürzten Form eingereicht werden. Der inhaltliche Kern des Originalbeitrags bzw. der Sendung muss dabei klar und verständlich sowie in seiner Original-Struktur erhalten bleiben. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Jury sollte im Beitrag (kurzes Snippet der Unterbrechung im Beitrag belassen) oder in der Beitragsbeschreibung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten 
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. Umfang, Inhalt und Ablauf sollten im Online-Tool jedoch auch ausführlich beschrieben werden.

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformationen (optional)

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Fernsehveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
     

Inhaltliche Vorgaben

Hier können alle journalistischen Bewegtbild-Beitragsformen (Interview, Reportage, Bericht, Kommentar, Nachricht, Portrait, Magazin, Journal o. ä.) eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch ein Bezug zu Baden-Württemberg, welcher sich durch die Wahl des Themas oder der Akteure aus dem Sendegebiet auszeichnen kann und die Zuschauerinnen und Zuschauer aus der Zielregion anspricht. Zusätzlich entscheidend ist, wie die Möglichkeiten des jeweiligen Formats genutzt werden, um die Zuschauerinnen und Zuschauer für das Thema zu interessieren und umfassend zu informieren.
 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Regionaler/Lokaler Bezug zum Verbreitungsgebiet
  • Umfassende und zielgruppenorientierte Aufbereitung des Themas
     

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Der Beitrag muss bei einem lizenzierten kommerziellen Fernsehveranstalter im Rahmen des regulären Programms ausgestrahlt worden sein.
  • Je lizenziertem kommerziellen Veranstalter oder externer Produzentin/externer Produzent dürfen in dieser Kategorie max. zwei Beiträge eingereicht werden.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag von max. 10 Minuten. Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Sendung sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten 
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. Umfang, Inhalt und Ablauf sollten im Online-Tool jedoch auch ausführlich beschrieben werden.

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformationen (optional)

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.

Wer darf einreichen?

  • Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter und Fernsehveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Studierende an Hochschulen und Universitäten aus Baden-Württemberg, in Abstimmung mit der zuständigen Hochschul- oder Universitätsleitung.
  • Volontärinnen und Volontäre von externen Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
     

Inhaltliche Vorgaben

Thematisch ist diese Kategorie bewusst sehr offengehalten. Aus diesem Grund werden gezielte Schwerpunkte in der Bewertung gesetzt, um eine Vergleichbarkeit der Wettbewerbsbeiträge zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielt die Kreativität sowohl in Bezug auf die Themenwahl als auch die Konzeption und die formatgerechte Umsetzung des Themas. Die unterschiedlichen Produktionsbedingungen der Einreichenden werden berücksichtigt.
 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Originelle und überzeugende Idee sowie Konzeption
  • Eigenständige Leistung der Volontärinnen oder Volontäre, Auszubildenden oder Studierenden im Entstehungs- und Umsetzungsprozess des Beitrags

 

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Um die Vergleichbarkeit der Beiträge zu gewährleisten, sind Einreichungen von Abschlussarbeiten vom Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Beitrag muss im Rahmen des ausgestrahlten Programms und/oder auf einem der gängigen digitalen Verbreitungskanäle des Veranstalters, der Universität oder Hochschule veröffentlicht worden sein.
  • Der Beitrag muss technisch und journalistisch eigenständig von den Volontärinnen und Volontären, Auszubildenden oder Studierenden, aufbereitet sowie beim Sender/der Hochschule oder Universität produziert und ausgestrahlt oder veröffentlicht worden sein.
  • Die jeweils erbrachten Leistungen, wie beispielsweise Recherchearbeit, Casting, Augenzeugensuche oder O-Töne zusammenstellen) oder die Angabe, wie lange an dem Beitrag gearbeitet wurde und um welche Art von Beitrag es sich handelt, müssen im Online-Tool deutlich beschrieben werden. 
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über das Ausbildungsverhältnis/Volontariat bei einem privaten kommerziellen Hörfunk- oder Fernsehveranstalter erforderlich.
  • Je Hochschule/Universität, Lernradio, Veranstalter oder externer Produzentin/Produzent dürfen in dieser Kategorie max. vier Beiträge eingereicht werden. Je Volontärin/Volontär sowie Auszubildender/Auszubildendem oder Studierender/Studierendem darf max. ein Beitrag eingereicht werden.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag von max. 10 Minuten. Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Sendung sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Hinweis: 
Hörfunkbeiträge einer Sendung, welche bspw. Musikeinspielungen oder Nachrichten beinhalten, können in einer gestrafften/gekürzten Form eingereicht werden. Der inhaltliche Kern des Originalbeitrags bzw. der Sendung muss dabei klar und verständlich sowie in seiner Original-Struktur erhalten bleiben. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Jury sollte im Beitrag (kurzes Snippet der Unterbrechung im Beitrag belassen) oder in der Beitragsbeschreibung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten 
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe. Umfang, Inhalt und Ablauf sollten im Online-Tool jedoch auch ausführlich beschrieben werden.

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformationen (optional)

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter und Fernsehveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Radiomacherinnen und Radiomacher bei den in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstaltern, in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand.
  • Studierende an Hochschulen und Universitäten aus Baden-Württemberg, in Abstimmung mit der zuständigen Hochschul- oder Universitätsleitung.
  • Online-Content-Creator, mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg und mit einem eigenen öffentlichen Kanal, der zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens einem Jahr besteht.
     

Inhaltliche Vorgaben

Unter einem Podcast verstehen wir jeglichen wortbasierten Content, der für Audio-on-Demand produziert wurde. Entscheidend ist, wie die Möglichkeiten des Audio-Mediums in Sprache, Dramaturgie und Inszenierung genutzt werden um ein einzigartiges Hörerlebnis zu schaffen. Zudem sollen die Podcast-Themen einen gesellschaftlichen Mehrwert haben (z. B. Wissen, Nachrichten, Politik, Diversität, Kultur). Die Struktur bzw. das Format der Beiträge hingegen (Geschichte, Gespräch, Dokumentation) ist freigestellt.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Formatgerechte Umsetzung
  • Zielgruppenorientierte Aufbereitung
     

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Wettbewerbsbeitrag muss auf dem eigenen öffentlichen Podcast-Kanal, einer gängigen Plattform für Podcasts oder einem der Verbreitungskanäle der/des Einreichenden ausgestrahlt worden sein. 
  • Eingereicht werden können Beiträge, welche wortbasierten Content, der für Audio-on-Demand produziert worden ist, beinhalten und ein regelmäßiges Format (mind. drei oder mehr Episoden) der/des Einreichenden darstellt.
  • Je Hochschule/Universität, Lernradio oder Veranstalter oder externer Produzentin/ Produzent dürfen in dieser Kategorie max. zwei Beiträge eingereicht werden.
  • Je Online-Content-Creator darf in dieser Kategorie ein Beitrag eingereicht werden.
  • Ggfs. Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis für das Ausbildungsverhältnis/Volontariat, die Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter, den Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg erforderlich.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt einer Original-Episode von max. 10 Minuten. Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Episode sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Umfasst eine Aktion oder Podcast-Reihe mehrere Folgen, so darf nur eine Episode bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Episode als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein Zusammenschnitt „Best of“ mehrerer Episoden ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Hinweis: 
Hörfunkbeiträge einer Sendung, welche bspw. Musikeinspielungen oder Nachrichten beinhalten, können in einer gestrafften/gekürzten Form eingereicht werden. Der inhaltliche Kern des Originalbeitrags bzw. der Sendung muss dabei klar und verständlich sowie in seiner Original-Struktur erhalten bleiben. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Jury sollte im Beitrag (kurzes Snippet der Unterbrechung im Beitrag belassen) oder in der Beitragsbeschreibung ein entsprechender Hinweis erfolgen.

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten 
  • Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Podcast-Reihe. Umfang, Inhalt sollten im Online-Tool jedoch auch ausführlich beschrieben werden.

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformationen (optional)

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.

Wer kann sich beteiligen?

  • Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter und Fernsehveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Radiomacherinnen und Radiomacher bei den in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstaltern, in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand. 
  • Studierende an Hochschulen und Universitäten aus Baden-Württemberg, in Abstimmung mit der zuständigen Hochschul- oder Universitätsleitung.
  • Online-Content-Creator, mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg und mit einem eigenen öffentlichen Kanal, der zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens einem Jahr besteht.
     

Inhaltliche Vorgaben

Hier können alle Arten von Beiträgen eingereicht werden, die in erster Linie für die Ausspielung in Sozialen Netzwerken produziert wurden. Ausschlaggebend ist, dass die Beiträge sich mit gesellschafsrelevanten Themen, wie Wissen, Nachrichten, Politik, Diversität, Kultur auseinandersetzen und mindestens eine Video- oder Audiokomponente beinhalten.

 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Wirksamkeit und Stimmigkeit in Bezug auf die Zielgruppe
  • Programmlich-redaktionelle Umsetzung
     

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen zu rein werblichen Zwecken sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Der Wettbewerbsbeitrag muss auf dem eigenen öffentlichen Social-Media-Kanal, dem Social-Media-Kanal des Senders oder der Hochschule/Universität ausgestrahlt und vorrangig für diesen produziert worden sein.
  • Je Hochschule/Universität, Lernradio oder Veranstalter oder externer Produzentin/externer Produzent dürfen in dieser Kategorie max. zwei Beiträge eingereicht werden.
  • Je Online-Content-Creator darf in dieser Kategorie ein Beitrag eingereicht werden.
  • Ggfs. Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis für das Ausbildungsverhältnis/Volontariat, die Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter, den Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg erforderlich.

Wettbewerbsbeitrag

  • Als Beitrag können Original-Audio/-Video-Inhalte (für den Upload in einer Datei hintereinander gesetzt) mit einer Gesamtlänge von max. 10 Minuten eingereicht werden. 
  • Videos, Live-Videos (bspw. auf YouTube, Facebook)
    • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag. 
    • Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen ist als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
  • Reels/Stories (bspw. Instagram, Facebook)
    • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. bis zu fünf Original-Audio/-Video-Inhalten eines Themas, die im selben Zeitraum oder aufeinanderfolgend veröffentlicht wurden. 
  • Audio/Bild-Audio (bspw. LinkedIn, Instagram)
    • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. bis zu fünf Original-Audio/-Video-Inhalten eines Themas, die im selben Zeitraum oder aufeinanderfolgend veröffentlicht wurden. 

Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Inhalten sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten 
  • Zusammenschnitt aus mehreren Beiträgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Kampagne. Umfang, Inhalt und Ablauf der Aktion oder Sendereihe sollten im Online-Tool jedoch auch ausführlich beschrieben werden.

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformationen (optional)

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.

Wer darf einreichen?

  • Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter und Fernsehveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
  • Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
  • Radiomacherinnen und Radiomacher bei den in Baden-Württemberg lizenzierten nichtkommerziellen Veranstaltern, in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand.
  • Studierende an Fachhochschulen und Universitäten aus Baden-Württemberg, in Abstimmung mit der zuständigen Hochschul- oder Universitätsleitung.
  • Online-Content-Creator, mit Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg und mit einem eigenen öffentlichen Kanal, der zum Zeitpunkt der Einreichung seit mindestens einem Jahr besteht.

Bitte beachten Sie, dass der Fokus in dieser Kategorie auf dem eigenen Engagement des oder der Einreichenden (Veranstalter/Hochschule/Universität/Online-Content-Creator) liegt und daher nur Einreichungen zugelassen sind, in welchem der eigenen Anteil des Engagements ersichtlich ist. Kunden- und Auftragsproduktionen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen!

 

Inhaltliche Vorgaben

Es wird ein Sonderpreis für gesellschaftliches Engagement vergeben. Ausschlaggebend für eine mögliche Teilnahme in dieser Kategorie ist der Anteil des sozialen oder kulturellen Engagements bzw. des Beitrags zur Vielfalt (z. B. Integration, Inklusion, Diversität, Kultur). Der Beitrag/die Aktion soll das eigene Engagement der einreichenden Person(en)/ des Senders für einen guten Zweck über den Redaktionsalltag hinaus widerspiegeln – bestenfalls über einen längeren Zeitraum. Hierunter fallen 

  • Beiträge im Rahmen des ausgestrahlten Hörfunk- oder Fernseh-Programms (z. B. Beitrag, Kommentar), 
  • Beiträge im Rahmen des eigenen öffentlichen Kanals eines Online-Content-Creators.
  • Aktionen außerhalb des Programms (z. B. ehrenamtliche Projekte, Kampagnen, Events), sofern im Rahmen des ausgestrahlten Programms oder auf einem der gängigen digitalen Verbreitungswege des Veranstalters, der Hochschule/Universität oder dem eigenen Social-Media-Kanal hierüber informiert und berichtet wurde.

Daneben muss ein inhaltlicher Baden-Württemberg-Bezug der Maßnahme vorliegen, welcher sich durch die Wahl des Themas oder der Akteure auszeichnen kann. 

Reine Berichterstattungen, welche die Verbreitung oder Verlängerung bspw. einer Spendenaktion darstellen, sind nicht ausreichend.
 

Kategoriespezifische Bewertungskriterien

  • Stimmigkeit zwischen Umsetzung und Zielsetzung
  • Innovativer Ansatz und Wirksamkeit der Maßnahme
     

Formale / Technische Vorgaben

Allgemein

  • Corporate-Formate oder Auftragsproduktionen (bspw. zu rein werblichen Zwecken) sind von der Einreichung im Wettbewerb ausgeschlossen!
  • Die eigene erbrachte Leistung im Rahmen des gesellschaftlichen Engagements und die Angabe, um welche Art von Beitrag es sich handelt, müssen im Online-Tool deutlich beschrieben werden. 
  • Je Hochschule/Universität, Lernradio oder Veranstalter oder externer Produzentin/externer Produzent darf in dieser Kategorie ein Beitrag 
  • Je Online-Content-Creator darf in dieser Kategorie ein Beitrag eingereicht werden.
  • Ggfs. Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis für das Ausbildungsverhältnis/Volontariat, die Tätigkeit bei einem nichtkommerziellen Veranstalter, den Firmensitz oder wohnhaft in Baden-Württemberg erforderlich.

Wettbewerbsbeitrag

  • Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag von max. 10 Minuten. Dies kann ein Zusammenschnitt bzw. „Best of“ mehrerer Folgen/Episoden/Audio- und Video-Inhalten umfassen. Der Wettbewerbsbeitrag soll einen klaren und verständlichen Überblick über das Engagement geben. Bei der Bewertung steht der inhaltliche Kern des Engagements im Fokus.

Längere Beiträge sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!

Zusatzmaterial (optional)

Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:

  • Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten 
  • Zusammenschnitt aus mehreren Beiträgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über eine Aktion oder Kampagne. Umfang, Inhalt und Ablauf sollten im Online-Tool jedoch auch ausführlich beschrieben werden.

Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.

Hintergrundinformationen

  • Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.
Kontakt

Sina Pfannkuch
Landesanstalt für Kommunikation
Veranstaltungen und Projekte
Tel.: 0711 66991-18
E-Mail: s.pfannkuch@lfk.de