Wer darf einreichen?
- Feste/freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Volontärinnen und Volontäre sowie Auszubildende der in Baden-Württemberg lizenzierten privaten kommerziellen Hörfunkveranstalter, in Abstimmung mit der zuständigen Geschäftsleitung.
- Externe Produzentinnen und Produzenten in Baden-Württemberg von journalistischen/redaktionellen Sendungen/ Beiträgen ggfs. mit Zustimmung des ausstrahlenden Veranstalters in Baden-Württemberg (Die durch externe Produzentinnen und Produzenten eingereichten Beiträge werden dabei nicht auf das Kontingent des ausstrahlenden Veranstalters angerechnet).
Inhaltliche Vorgaben
Hier können alle journalistischen Audio-Beitragsformen (Bericht, Reportage, Kommentar, Feature, Kampagne, Nachricht etc.) eingereicht werden. Voraussetzung ist jedoch ein Bezug zu Baden-Württemberg, welcher sich durch die Wahl des Themas oder der Akteure aus dem Sendegebiet auszeichnen kann und die Hörerinnen und Hörer aus der Zielregion anspricht. Zusätzlich entscheidend ist, wie die Möglichkeiten des jeweiligen Formats genutzt werden, um die Hörerinnen und Hörer für das Thema zu interessieren und umfassend zu informieren.
Kategoriespezifische Bewertungskriterien
- Lokaler/Regionaler Bezug zum Verbreitungsgebiet
- Umfassende und zielgruppenorientierte Aufbereitung des Themas
Formale / Technische Vorgaben
Allgemein
- Der Beitrag muss bei einem in Baden-Württemberg lizenzierten kommerziellen Hörfunkveranstalter im Rahmen des regulären Programms ausgestrahlt worden sein.
- Je lizenziertem kommerziellen Veranstalter oder externer Produzentin/ Produzent dürfen in dieser Kategorie max. zwei Beiträge eingereicht werden.
Wettbewerbsbeitrag
- Einzureichen ist ein Wettbewerbsbeitrag bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt aus dem Originalbeitrag von max. 10 Minuten. Längere Beiträge oder Zusammenschnitte von verschiedenen Teilen einer Sendung sind als Wettbewerbsbeitrag nicht erlaubt!
- Umfasst eine Aktion oder eine Sendereihe mehrere Folgen, so darf nur eine Folge bzw. ein zusammenhängender Ausschnitt von max. 10 Minuten dieser Folge als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Ein „Best of“ mehrerer Folgen als Wettbewerbsbeitrag ist nicht erlaubt!
Hinweis:
Hörfunkbeiträge einer Sendung, welche bspw. Musikeinspielungen oder Nachrichten beinhalten, können in einer gestrafften/gekürzten Form eingereicht werden. Der inhaltliche Kern des Originalbeitrags bzw. der Sendung muss dabei klar und verständlich sowie in seiner Original-Struktur erhalten bleiben. Zur besseren Nachvollziehbarkeit für die Jury sollte im Beitrag (kurzes Snippet der Unterbrechung im Beitrag belassen) oder in der Beitragsbeschreibung ein entsprechender Hinweis erfolgen.
Zusatzmaterial (optional)
Begleitend zu dem von der Jury zu bewertenden Wettbewerbsbeitrag kann folgendes Zusatzmaterial eingereicht werden:
- Zusammenschnitt (des Originalbeitrags) von max. 5 Minuten
- Zusammenschnitt aus mehreren Folgen von max. 5 Minuten für einen Überblick über die Aktion oder Sendereihe.
Eine Beschreibung des Zusammenschnitts (Umfang, Inhalt und Ablauf) muss im Online-Tool angegeben werden.
Hintergrundinformation (optional)
- Weitere Informationen zum Beitrag wie Zeitungsausschnitte, Plakate, Pressemitteilungen und Screenshots von Social-Media-Posts und Websites etc. können in Form einer Präsentation (als PDF) eingereicht werden.