Die LFK ist die Medienanstalt für Baden-Württemberg. Sie lizenziert und beaufsichtigt den privaten Rundfunk, weist Übertragungskapazitäten zu und entwickelt und fördert eine vielfältige Medienlandschaft. Sie ist außerdem zuständig für den Jugendmedienschutz und die Vermittlung von Medienkompetenz. Hierzu engagiert sie sich in zahlreichen Projekten im Land und bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen an.
Für Integration und Vielfalt
Medienrat vergibt UKW-Kapazitäten in Stuttgart an „Metropol FM“ und LFK unterstützt die privaten Radioveranstalter Baden-Württembergs in der Corona-Krise
In seiner Sitzung am 19.04.2021 hat der LFK-Medienrat der Metropol FM GmbH eine Übertragungskapazität für ihren deutsch-türkischen Radiosender „Metropol FM“ zugewiesen. Somit darf der Sender sein Programm bis zum 31.12.2025 in der Region Stuttgart über die UKW-Frequenz 95,4 ausstrahlen. Zudem hat sich der Medienrat in seiner Sitzung mit weiteren Corona-Finanzierungshilfen für den privaten Hörfunk befasst.
Wichtiger Beitrag zur Integration
„Mit der Entscheidung für „Metropol FM“ kann auch in Zukunft ein wichtiger Beitrag zur Integration der türkischsprachigen Mitbürgerinnen und Mitbürger geleistet werden“, betonte Dr. Wolfgang Epp, der Vorsitzende des LFK-Medienrats. Bereits im Februar hatte die LFK die Übertragungskapazität gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 7 LMedienG ausgeschrieben. „Die Entscheidung des Medienrats, die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten an die Metropol FM GmbH zuzuweisen, stärkt die Vielfalt der regionalen Hörfunklandschaft im Südwesten“, erläuterte LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig. Der Sender „Metropol FM“ schaffe es, die Menschen kulturspezifisch zu unterhalten und zugleich die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland der türkischsprachigen Bevölkerung zu vermitteln. „Metropol FM“ verfügte schon in der vergangenen Zuweisungsperiode über eine Zuweisung auf der UKW-Frequenz 95,4 und war der einzige Bewerber.
Corona-Hilfen für Hörfunkveranstalter
Vor dem Hintergrund andauernder Umsatzeinbußen durch die Folgen der Corona-Pandemie hat sich der LFK-Medienrat zudem mit neuen Förderrichtlinien zur Unterstützung der Hörfunklandschaft in Baden-Württemberg befasst. „Mit den Corona-Hilfen leistet die LFK auch im weiteren Verlauf des Jahres 2021 einen Beitrag, um die kommerziellen und nichtkommerziellen Sender bei der Aufrechterhaltung des Sendebetriebs zu unterstützen“, erklärte Dr. Wolfgang Epp. „Die Vielfalt der privaten Veranstalter ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Rundfunklandschaft, den es für Baden-Württemberg zu erhalten gilt. Das ist gerade in Zeiten zunehmender Desinformation besonders wichtig.“
Dominik Rudolph
Landesanstalt für Kommunikation
Pressesprecher
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