Regulierung

Neben der zentralen Aufgabe der Zulassung und Aufsicht über den privaten Rundfunk in Baden-Württemberg beschäftigt sich die LFK mit zahlreichen weiteren Regulierungsthemen. Auch die Aufsicht über Telemedienangebote gehört zu unserem Betätigungsgebiet.

Mischpult eines Rundfunksenders
Bild einer Person am Laptop und mit mehreren Symbolen im Vordergrund

SPECIAL: Novellierung Landesmediengesetz

Am 6. Dezember 2022 ist das neue Landesmediengesetz (LMedienG) des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Wir haben die wichtigsten Änderungen der Novellierung für Sie zusammengestellt.

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Fußgängerampel

Zulassung

Wer in Baden-Württemberg Rundfunk veranstalten will, braucht eine Zulassung der LFK als zuständiger Landesmedienanstalt. Hierunter versteht man die Erlaubnis, überhaupt Rundfunk veranstalten zu dürfen.

Akten auf einem Schreibtisch

Impressumspflicht im Internet

Websites, Blogs, Social-Media-Profile – sie alle sind Beispiele für sogenannte Telemedien. Wer solche Angebote ins Netz stellt, muss in vielen Fällen Angaben dazu machen, wer die Verantwortung für die Inhalte trägt. Das wird von der LFK überprüft.

Eine Person trägt Einkaufstaschen über der Schulter

Werbung

Wird in Medienangeboten Werbung zur Refinanzierung eingesetzt, so müssen bestimmte gesetzliche Grundregeln befolgt werden. Die LFK ist als Landesmedienanstalt dafür zuständig, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen.

Bild einer Person, die eine Fernbedienung in der Hand hält

SPECIAL: Public Value

Was macht sogenannte „Public-Value-Angebote“ aus? Wie können sie gegenüber anderen privilegiert auffindbar gemacht werden? Und welche Rolle spielen die LFK und die Medienanstalten dabei? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Zum Special Public Value
Interview mit zwei Personen

Journalistische Grundsätze

Jeder kann heutzutage Inhalte über soziale Medien an ein potentielles Millionenpublikum richten. Soziale Medien und ihre Nutzerinnen und Nutzer können somit eine erhebliche Meinungsmacht entfalten. Brauchen Sie daher auch eine größere Kontrolle?

Mehrere Personen stehen vor einer blauen Wand

Medienvielfalt

Rundfunkprogramme, rundfunkähnliche Telemedien und journalistisch-redaktionelle Inhalte spielen für die öffentliche Meinungsbildung eine entscheidende Rolle. Der Zugang dieser Inhalte und deren Auffindbarkeit auf Plattformen, in Benutzeroberflächen und in Medienintermediären muss deshalb insbesondere diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgen. Um die Vielfalt der Angebote zu sichern, regulieren die Landesmedienanstalten diesen Bereich.

Mikrofon auf Ständer

Meinungsfreiheit

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist durch Artikel 5 unseres Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt und ein sehr hohes Gut in unserer demokratischen Gesellschaft. Doch was ist, wenn Meinungsäußerungen in Hass und Hetze umschlagen und Inhalte die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen?

Drei Personen sitzen vor zwei Tablet-PCs und einem Notebook

Jugendschutz

Kinder und Jugendliche vor ängstigenden und verstörenden Medieninhalten schützen – das ist das Ziel des Jugendmedienschutzes. Die LFK überwacht, ob Radio- und Fernsehveranstalter und Anbieterinnen und Anbieter im Internet die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Grundlage hierfür ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV).